361/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
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EntschlieSSungsantrag

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier

 

 

Seit 2004 gibt es EU-weit verpflichtende Regeln für die Kennzeichnung von Eiern. Demnach muss die Haltungsform der Hennen (0 – Eier aus biologischem Landbau, 1 – Freilandhaltung, 2 – Bodenhaltung, 3 – Käfighaltung), das Herkunftsland (z.B. AT für Österreich) und der Erzeugerbetrieb (die Betriebsnummer als Ziffernfolge, z.B. 1234555) auf der Verpackung angegeben und am Ei gestempelt sein. Ferner müssen auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum, Güteklasse, Größe und Verbraucherhinweise zur Lagerung angegeben sein. Werden Eier offen verkauft, muss es ein entsprechendes Etikett oder Steckschild am Verkaufsstand geben, das die Kennzeichnungsangaben enthält.

 

Während beim Einzel-Ei die Kennzeichnung durchgängig über Herkunft und Haltungsform informiert, gibt es diese Kennzeichnungspflicht für Produkte, in denen Eier weiterverarbeitet wurden (z.B. Nudeln, Kuchen, Kekse, Backmischungen) nicht. Für die KonsumentInnen ist daher nicht erkennbar, ob in Nudeln oder Backwarenprodukten Eier aus Bodenhaltung, Freilandhaltung oder von Biohühnern verwendet werden oder aus Käfighaltung stammen.

 

Das mit 2009 in Kraft tretende Verbot der Käfighaltung von Legehennen in Österreich stellt eine enorme Chance dar, die KonsumentInnen zu Kauf von tierschonenden österreichischen Produkten zu bewegen. Die Bewusstseinsbildung bei den KonsumentInnen – hin zur artgerechten Tierhaltung, zu heimischen Produkten und in weiterer Folge zum Erhalt einer kleinstrukturierten Landwirtschaft – ist ein wichtiger Faktor für die Kaufentscheidung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

1.       die rechtlichen Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung dahingehend zu ändern, dass Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei allen Lebensmitteln, die Ei als Zutat enthalten, verpflichtend vorgeschrieben werden

2.       Initiativen zu ergreifen, um die EU-weite Kennzeichnungspflicht für Eier auf eierhaltige Produkte jeder Art auszudehnen

3.       die Öffentlichkeitsarbeit über artgerechte Tierhaltung und deren Kennzeichnung zu fördern und zu verstärken.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Gesundheit vorgeschlagen.