371/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
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EntschlieSSungsantrag

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend gesetzliche Verankerung der Klassenschülerhöchstzahl 25

 

Zitat aus einer Mitteilung der APA vom 3.09.2007: „Die SPÖ will die Klassenschülerhöchstzahl von 25 auch auf eine gesetzliche Basis stellen.“ Bildungssprecher Erwin Niederwieser erinnerte am Montag bei einer Pressekonferenz, dass dies im Regierungsabkommen so vereinbart sei, geschehen soll dies bestenfalls noch bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode. "In dieser Zeit wird es auch sein, dass wir das Wahlversprechen der kleineren Klassen eingelöst haben", so Niederwieser.

 

Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen in allen Schulen, auch außerhalb des Pflichtschulbereiches, ist eine notwendige Maßnahme um die Qualität des österreichischen Schulsystems nachhaltig zu verbessern. Vor allem die hohen Drop-Out-Raten an berufsbildenden höheren Schulen (dort schließen weniger als die Hälfte der SchülerInnen die Schule ab) können nur mit verstärkter Individualisierung des Unterrichts gesenkt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, die gesetzliche Verankerung der Senkung der Klassenschülerzahlen auf 25 für alle Schulformen, auch für alle Höheren Schulen, bei gleichzeitiger Ausbildungsgarantie für alle SchülerInnen an der gewünschten Schulform, in Angriff zu nehmen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.