384/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am
27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haubner, Ing.
Westenthaler
Kollegen
betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich
Die
Festnahmen der mutmaßlichen islamistischen Terroristen in Österreich
zur Monatsmitte
haben gezeigt,
dass die Gefahr des Islamismus auch in unserer Heimat nicht mehr
wegzureden ist.
Es muss nun für die noch so tolerantesten Gutmenschen klar sein, dass der
Radikal-Islamismus
nur ein einziges Ziel verfolgt, nämlich unter dem Deckmantel der
Religion die
europäisch-abendländische Kultur und damit die Demokratie zu
untergraben und
zu destabilisieren. Die Verhaftungen zeigen
in erschreckendem Ausmaß, dass auch in
Österreich die islamische
Terrorgefahr nicht nur massiv wächst, sondern tragische Realität ist,
wie der Verfassungsschutzbericht 2007 des Bundesministeriums für
Inneres belegt.
Im
Rahmen der Festnahmen und der damit einhergehenden Debatte über die
Integration -
insbesondere von
Personen muslimischen Glaubens - stellen sich dringende Aufgaben, die
einer Reaktion der Bundesregierung
bedürfen.
Dabei
dürfen aber nicht ganze Bevölkerungs- oder Glaubensgruppen unter den
Generalverdacht
des Terrorismus gestellt werden. Vielmehr muss konstruktiv auf eine Lösung
des
offensichtlich bestehenden Problems der mangelnden Integration hingearbeitet
werden.
Szenen wie in
Wien-Brigittenau kann kein verantwortlich Handelnder wollen.
Nichtsdestotrotz
müssen bei 440.000 Menschen mit Migrationshintergrund allein in Wien
(ca. 30 % der
Bevölkerung) dringend Maßnahmen ergriffen werden, damit die
sicherheitspolitische Lage nicht
eskaliert.
Ein
Ansatzpunkt ist das gegenseitige Verständnis. Jede Person, die auf Dauer
in Österreich
lebt, sollte des
Deutschen mächtig sein. Dies beginnt an den Schulen. Es darf nicht sein,
dass
in Österreichs Schulen Schüler mit Migrationshintergrund sitzen, die
dem Unterricht wegen
Sprachschwierigkeiten nicht folgen können. Immerhin ca. 15 % aller
Schüler in Österreich
haben nicht Deutsch als Muttersprache
- in manchen Wiener Schulen nähert sich diese Quote
sogar an die 100 % an. Nirgendwo in
Österreich darf es Zustände geben wie an der Berliner
Rütli-Schule. Die Schule stand wegen anarchischer Zuständen und
absoluter Machtlosigkeit
der Lehrer kurz vor der Schließung. Höchst mangelhafter
Deutschkenntnisse, archaische
Gesellschaftsstrukturen sowie patriarchal geprägte
Elternhäuser wurden dafür verantwortlich
gemacht. An der Rütli-Schule haben über 80 % der Schüler einen
Migrationshintergrund und
sind muslimischen Glaubens.
Damit die
Entwicklung an österreichischen Schulen nicht gleichfalls weiter in diese
Richtung
verläuft, müssen folgende
Selbstverständlichkeiten sichergestellt sein: Schüler in
Österreich
müssen des Deutschen mächtig
sein. Mädchen dürfen nicht aus patriarchalen und
traditionellen Gründen gezwungen
werden, ein Kopftuch zu tragen. Der Religionsunterricht
darf nicht zur Verfestigung
archaischer Gesellschaftsstrukturen benutzt werden. Der Inhalt
des Religionsunterrichts muss staatlicherseits kontrollierbar und
beeinflussbar sein. An den
Schulen darf es keine radikal-islamischen
Schulbücher geben. Dies ist, wie jüngst in Wien
bekannt wurde, nicht
selbstverständlich. Die Islamische Glaubensgemeinschaft verwendete
das Buch "Erlaubtes und
Verbotenes im Islam" im Schulunterricht. In dem Buch wird
Handabhacken für Diebe, Tod für Homosexuelle und die Anwendung
der Scharia gefordert.
Weiterer Ansatzpunkt
ist die integrations- und verfassungsfeindliche Beeinflussung. Dies gilt
besonders für den Bereich des
Religionsunterrichts und das Umfeld von Moscheen und
Gebetshäusern.
Bislang
werden die Lehrpläne für den Religionsunterricht von den jeweiligen
Glaubensgemeinschaften
erlassen, ohne dass eine staatliche Kontrolle oder Einflussnahme
stattfindet. Gerade in diesem höchst sensiblen Bereich muss indes eine
staatliche Kontrolle
stattfinden. Daher muss Deutsch - außer im spezifischen
Fremdsprachenunterricht - einzige
Unterrichtssprache
sein. Aus den selben Gründen muss staatlicherseits Einfluss auf die
Auswahl der
Lehrenden genommen werden können. Es muss von staatlicher Seite
kontrollierbar und beeinflussbar sein,
wer welche Inhalte an Schulen und Universitäten lehrt.
In
gleichem Maße müssen Predigten, also der Inhalt dessen was den
Gläubigen vermittelt
wird,
verständlich und kontrollierbar sein. Daher muss Deutsch Regelsprache
für Predigten
sein.
Gleichzeitig muss über ein staatliches Verfahren die Zulassung von
Predigern
kontrolliert
werden können. Damit soll verhindert werden, dass ein
demokratiefeindliches,
archaisches Welt- und
Gesellschaftsbild verbreitet wird, welches den Grundwerten unserer
Verfassungsordnung widerspricht. Unfassbar
ist, dass einer der verhafteten islamischen
Terroristen in der Moschee in der Wiener Lindengasse predigen durfte.
Gleiches gilt für „Abu
I.", der vor einem Jahr eine
Bombenattrappe vor einem Lokal der Muslimischen Jugend
Österreichs (MJÖ) in
Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus deponierte, dafür in Haft saß und
dennoch
weiter Predigen halten durfte.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht,
dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, die
a)
die
Durchsetzung von Deutsch als einzige Unterrichtssprache in Schulen und
Universitäten außer in
fremdsprachenspezifischem Unterricht vorsehen,
b)
Deutsch als
Regelsprache für Predigten insbesondere in Kirchen, Moscheen
und Tempeln sowie
regelmäßige Kontrollen vorsehen und Ausnahmen nur in
begründeten Einzelfällen
zulassen,
c)
die
Zulassung und die Auswahl von
Religionslehrern an Schulen und
Universitäten
regeln, aber insbesondere die Prüfung der Verfassungstreue der
Lehrenden vorsehen und
d)
ein
Zustimmungserfordernis des
Parlaments für die
Lehrpläne des
Religionsunterrichts vorsehen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.