384/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Ing. Westenthaler
Kollegen

betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der terroristischen Gefahr in Österreich

Die Festnahmen der mutmaßlichen islamistischen Terroristen in Österreich zur Monatsmitte
haben gezeigt, dass die Gefahr des Islamismus auch in unserer Heimat nicht mehr
wegzureden ist. Es muss nun für die noch so tolerantesten Gutmenschen klar sein, dass der
Radikal-Islamismus nur ein einziges Ziel verfolgt, nämlich unter dem Deckmantel der
Religion die europäisch-abendländische Kultur und damit die Demokratie zu untergraben und
zu destabilisieren. Die Verhaftungen zeigen in erschreckendem Ausmaß, dass auch in
Österreich die islamische Terrorgefahr nicht nur massiv wächst, sondern tragische Realität ist,
wie der Verfassungsschutzbericht 2007 des Bundesministeriums für Inneres belegt.

Im Rahmen der Festnahmen und der damit einhergehenden Debatte über die Integration -
insbesondere von Personen muslimischen Glaubens - stellen sich dringende Aufgaben, die
einer Reaktion der Bundesregierung bedürfen.

Dabei dürfen aber nicht ganze Bevölkerungs- oder Glaubensgruppen unter den
Generalverdacht des Terrorismus gestellt werden. Vielmehr muss konstruktiv auf eine Lösung
des offensichtlich bestehenden Problems der mangelnden Integration hingearbeitet werden.
Szenen wie in Wien-Brigittenau kann kein verantwortlich Handelnder wollen.
Nichtsdestotrotz müssen bei 440.000 Menschen mit Migrationshintergrund allein in Wien
(ca. 30 % der Bevölkerung) dringend Maßnahmen ergriffen werden, damit die
sicherheitspolitische Lage nicht eskaliert.

Ein Ansatzpunkt ist das gegenseitige Verständnis. Jede Person, die auf Dauer in Österreich
lebt, sollte des Deutschen mächtig sein. Dies beginnt an den Schulen. Es darf nicht sein, dass
in Österreichs Schulen Schüler mit Migrationshintergrund sitzen, die dem Unterricht wegen
Sprachschwierigkeiten nicht folgen können. Immerhin ca. 15 % aller Schüler in Österreich
haben nicht Deutsch als Muttersprache - in manchen Wiener Schulen nähert sich diese Quote
sogar an die 100 % an. Nirgendwo in Österreich darf es Zustände geben wie an der Berliner
Rütli-Schule. Die Schule stand wegen anarchischer Zuständen und absoluter Machtlosigkeit
der Lehrer kurz vor der Schließung. Höchst mangelhafter Deutschkenntnisse, archaische
Gesellschaftsstrukturen sowie patriarchal geprägte Elternhäuser wurden dafür verantwortlich
gemacht. An der Rütli-Schule haben über 80 % der Schüler einen Migrationshintergrund und
sind muslimischen Glaubens.

Damit die Entwicklung an österreichischen Schulen nicht gleichfalls weiter in diese Richtung
verläuft, müssen folgende Selbstverständlichkeiten sichergestellt sein: Schüler in Österreich
müssen des Deutschen mächtig sein. Mädchen dürfen nicht aus patriarchalen und
traditionellen Gründen gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen. Der Religionsunterricht
darf nicht zur Verfestigung archaischer Gesellschaftsstrukturen benutzt werden. Der Inhalt
des Religionsunterrichts muss staatlicherseits kontrollierbar und beeinflussbar sein. An den
Schulen darf es keine radikal-islamischen Schulbücher geben. Dies ist, wie jüngst in Wien
bekannt wurde, nicht selbstverständlich. Die Islamische Glaubensgemeinschaft verwendete
das Buch "Erlaubtes und Verbotenes im Islam" im Schulunterricht. In dem Buch wird
Handabhacken für Diebe, Tod für Homosexuelle und die Anwendung der Scharia gefordert.

 


Weiterer Ansatzpunkt ist die integrations- und verfassungsfeindliche Beeinflussung. Dies gilt
besonders für den Bereich des Religionsunterrichts und das Umfeld von Moscheen und
Gebetshäusern.

Bislang werden die Lehrpläne für den Religionsunterricht von den jeweiligen
Glaubensgemeinschaften erlassen, ohne dass eine staatliche Kontrolle oder Einflussnahme
stattfindet. Gerade in diesem höchst sensiblen Bereich muss indes eine staatliche Kontrolle
stattfinden. Daher muss Deutsch - außer im spezifischen Fremdsprachenunterricht - einzige
Unterrichtssprache sein. Aus den selben Gründen muss staatlicherseits Einfluss auf die
Auswahl der Lehrenden genommen werden können. Es muss von staatlicher Seite
kontrollierbar und beeinflussbar sein, wer welche Inhalte an Schulen und Universitäten lehrt.

In gleichem Maße müssen Predigten, also der Inhalt dessen was den Gläubigen vermittelt
wird, verständlich und kontrollierbar sein. Daher muss Deutsch Regelsprache für Predigten
sein. Gleichzeitig muss über ein staatliches Verfahren die Zulassung von Predigern
kontrolliert werden können. Damit soll verhindert werden, dass ein demokratiefeindliches,
archaisches Welt- und Gesellschaftsbild verbreitet wird, welches den Grundwerten unserer
Verfassungsordnung widerspricht. Unfassbar ist, dass einer der verhafteten islamischen
Terroristen in der Moschee in der Wiener Lindengasse predigen durfte. Gleiches gilt für „Abu
I.", der vor einem Jahr eine Bombenattrappe vor einem Lokal der Muslimischen Jugend
Österreichs (MJÖ) in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus deponierte, dafür in Haft saß und dennoch
weiter Predigen halten durfte.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, die

a)                                     die Durchsetzung von Deutsch als einzige Unterrichtssprache in Schulen und
Universitäten außer in fremdsprachenspezifischem Unterricht vorsehen,

b)                 Deutsch als Regelsprache für Predigten insbesondere in Kirchen, Moscheen
und Tempeln sowie regelmäßige Kontrollen vorsehen und Ausnahmen nur in
begründeten Einzelfällen zulassen,

c)                                     die  Zulassung  und  die  Auswahl  von  Religionslehrern  an  Schulen  und
Universitäten regeln, aber insbesondere die Prüfung der Verfassungstreue der
Lehrenden vorsehen und

d)                 ein   Zustimmungserfordernis    des    Parlaments    für    die   Lehrpläne    des
Religionsunterrichts vorsehen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.