396/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Strache, Dr. Aspöck, Dr. Haimbuchner und weiterer Abgeordneter
betreffend einer allfälligen Organhaftungsklage gegenüber BM a.D. Mag. Herbert Haupt und BM a.D. Ursula Haubner.
Das unter dem damaligen Sozialminister Mag. Haupt eingeführte Kinderbetreuungsgeld, welches allen Eltern gewährt wird, auch Hausfrauen, Studierenden, Freiberuflern und Bauern, unterscheidet sich vom Karenzgeld dadurch, dass jenes eine reine Versicherungsleistung für Arbeitnehmer war. Beim Kindergeld gilt der Anspruch im Höchstfall drei Jahre, wenn der zweite Elternteil zumindest ein halbes Jahr zu Hause bleibt.
Zudem gilt beim Kindergeld eine Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro pro Jahr. Diese Grenze betrifft das zu versteuernde Einkommen (Bruttobezug minus Sozialversicherung, Kammerumlage usw.). Diese Grenze wurde von mancher Familie überschritten. Für den Fall einer Überschreitung, welche zu einem zu Unrecht bezogenen Kindergeld führt, hatte der Ex-Sozialminister Mag. Haupt am 17. Dezember 2003 eine Weisung herausgegeben, die Erhebungsschritte zur Überprüfung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld und eventuelle Rückforderungen einzustellen.
Von der nunmehrigen Amtsinhaberin wurde hingegen angeordnet die Einhaltung der Zuverdienstgrenzen zu prüfen und allfällige Verletzungen mit Rückzahlungsbescheiden zu ahnden.
Eine Möglichkeit für Familien, die jetzt eine bescheidmäßige Rückzahlungsaufforderung bekommen haben oder werden, wäre eine Amtshaftungsklage gegen die Republik, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Ex-Minister Haupt eine rechtswidrige Weisung erlassen hat, diese nach der Amtsübergabe von Ex- Ministerin Haubner geduldet wurde, anzustrengen. Durch die rechtwidrige Weisung, welche in der Öffentlichkeit bekannt wurde, daher eine Außenwirkung entfaltete, haben sich viele Familien darauf verlassen keine Rückzahlungen leisten zu müssen. Der Übergenuss wurde ausgegeben. Der Staat verlangt jedoch jetzt dieses Geld, das in den Wirtschaftkreislauf eingebracht wurde, zurück. Familien werden teilweise Kredite aufnehmen oder wenn Ratenzahlungen möglich sind finanzielle Einbußen für das tägliche Leben für mehrere Monate hinnehmen müssen. Die Schäden die dadurch entsteht könnten, wären Zinszahlungen an die Geldinstitute und/oder mögliche Einsparungen bei alltäglichen und lebensnotwendigen Besorgungen für die die Familie.
In der Wiener Zeitung vom 24.07.2007 wird der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes wie folgt zitiert: ,,“Prinzipiell ist davon auszugehen, dass eine Weisung, in welcher der umfassende Nicht-Vollzug einer zwingenden gesetzlichen Regelung angeordnet wird, als rechtwidrig zu betrachten ist.“ Dies ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber mit der Erlassung eines Gesetzes gleichzeitig die Verwaltung zu dessen umfassenden Vollzug verpflichtet.“ Daraus wird richtiger Weise abgeleitet, dass die Gerichte eine Amtshaftung auf Grund der öffentlichen Äußerung BM a.D. Haupts bejahen könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
,,Das zuständige Mitglied der Bundesregierung hat für den Fall erfolgreicher Amtshaftungsklagen bezüglich Rückzahlung von zu Unrecht bezogenem Kinderbetreuungsgeld gegen die Republik Österreich dafür zu sorgen, dass sich die Republik, um die Steuerzahler nicht zu belasten, aus dem Titel der Organhaftung bei BM a. D. Mag. Herbert Haupt und bei BM a. D. Ursula Haubner schadlos hält.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Familienausschuss ersucht.