400/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.10.2007
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen

 

betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung von Handydiebstählen

 

 

Jedes Jahr werden in Österreich ungefähr 30.000 Mobiltelefone gestohlen. Davon werden alleine in Wien etwa 1.000 Handys von Jugendlichen Gleichaltrigen teils mit erheblicher Gewalt geraubt oder entwendet. Gleichzeitig ist der Diebstahl von Mobiltelefonen fester Bestandteil der Beschaffungskriminalität im Drogenmilieu. Daher muss Handydiebstahl für Täter und unehrliche Finder gleichermaßen uninteressant gemacht werden. Der Schlüssel hierzu ist die (meist) 15-stellige IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity), die Seriennummer des Handys. Die IMEI-Identifikationsnummer ermöglicht eine eindeutige Kennzeichnung jedes Handys. Sie wird auch dann vom Netz erkannt, wenn die SIM-Karte ausgewechselt worden ist.

 

Wird das Handy gestohlen oder geht es verloren, kann der Eigentümer bislang seinen Mobilfunkanbieter (Provider) kontaktieren, die IMEI-Nummer angeben und das Handy sperren lassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Provider eine derartige Sperrmöglichkeit anbietet bzw. dass sämtliche Anbieter eines Landes dies tun und ihre Daten gegenseitig austauschen. Nur so kann die Verwendung eines gestohlenen oder verlorenen Handys flächendeckend in allen Netzen unterbunden werden. In Österreich ist dieses Angebot denkbar gering ausgestaltet – nur ein Netzbetreiber bietet die IMEI-Sperrung an. Teilweise wird von Seiten der Anbieter sogar die Meinung vertreten, gestohlene Handys seien der Wirtschaft zuträglich. Denn in jedem anderen, ungesperrten Netz funktioniert das Handy mit der passenden SIM-Karte weiterhin, sowohl im Inland als auch im Ausland.

 

Solange keine für die Betreiber verbindliche gesetzliche Regelung besteht, kann die IMEI-Sperrung daher nicht sinnvoll zur Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden. Das Bundeskriminalamt fordert insofern seit langem die flächendeckende Sperrmöglichkeit. Weiters sollte die Ortung des Telefons mit der IMEI-Nummer zur Sicherstellung sowie zu strafrechtlichen Ermittlungen ermöglicht werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden


 

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und die Bundesministerin für Justiz werden ersucht, dem Nationalrat bis 31. März 2008 Gesetzesentwürfe vorzulegen, die

1.      bei einem Handy-Verlust den Netzbetreibern die Sperrung der jeweiligen IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) in allen österreichischen Netzen - für den Eigentümer kostenfrei oder maximal kostendeckend - vorschreiben, um den wirtschaftlichen Wert des Telefongeräts für Straftäter bzw. unehrliche Finder zu reduzieren, und

2.      bei einem Handyverlust durch strafbare Handlungen eine erleichterte Ortung mittels der IMEI-Nummer zur Sicherstellung des Geräts und im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen vorsehen und die Netzbetreiber zu einer Mitwirkung daran verpflichten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

Wien, am 10.10.2007