402/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Hauser und weiterer Abgeordneter

betreffend Erstattung von Arzt- und Spitalskosten für Urlaubsgäste

Aus der Antwort des Kommissars für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten & Chancengleichheit Vladimir Špidla im Namen der EU-Kommission auf die parlamentarische Anfrage E-1061/07 des MEP Andreas Mölzer geht hervor, dass der Rechnungsausschuss der EU-Kommission, der, als Untergruppe der Verwaltungskommission, Aspekte im Zusammenhang mit der Abrechnung zwischen den Mitgliedstaaten (d.h. Ausgleich der Forderungen) und mit der Zahlung von Sachleistungskosten behandelt, in seinen jährlichen Berichten an die Verwaltungskommission Ungleichgewichte in der Zahlungssituation zwischen den Mitgliedstaaten aufzeigt und auf Verzögerungen bei der Begleichung von Forderungen verweist.

Auf der einen Seite weisen die österreichischen Gebietskrankenkassen ein Defizit von € 376 Millionen, einen Schuldenstand bis Jahresende von € 1,5 Milliarden auf und die Regierung plant 0,15 Prozent Beitragserhöhungen, um Mehreinnahmen von 150 Millionen € auf Kosten der Steuerzahler zu lukrieren. Auf der anderen Seite werden in Österreich jährlich zigtausende Patienten aus anderen EU-Ländern behandelt, davon Zehntausende in Krankenhäusern, was natürlich hohe Kosten verursacht. Allein im Bundesland Tirol sollen mehr als 50 Millionen Euro noch immer nicht beglichen sein, Italien soll die Erstattungen teilweise seit über zwölf Jahren schuldig sein.

Die Verwaltungskommission der EU ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten sich selber helfen sollten und ihre Anstrengungen zur Beschleunigung der Erstattungsverfahren verstärken sollten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die längst überfälligen Verbindlichkeiten ausländischer Krankenkassen endlich eingefordert werden und gewährleistet wird, dass in Zukunft die Zahlung von Verbindlichkeiten fristgerecht erfolgt."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.