407/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Strache

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verhalten des Bundeskanzlers im Zuge der Verhandlungen über einen „Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft" am Europäischen Rat am 18. und 19. Oktober 2007

Auf dem Europäischen Rat vom 18. und 19. Oktober 2007 soll der „Vertrag zur Ände- rung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft", im folgenden kurz „EU-Reformvertrag" genannt, von den Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten endverhandelt werden.

Da bis dato wenig von österreichischen Forderungen bei diesen Verhandlungen die Rede war (Ausnahme stellt die Uni-Quoten-Regelung dar, die aber offensichtlich auch ohne Nachdruck verhandelt wurde), ist es - wenngleich auch sehr spät - sehr wohl an der Zeit auch andere österreichische Anliegen und Forderungen als Bedin- gung für eine Zustimmung zum „EU-Reformvertrag" am Europäischen Rat vom 18. und 19. Oktober 2007 zu formulieren.

Dazu zählen neben der bereits in Diskussion stehenden Uni-Quoten-Regelung die explizit österreichischen Themen, wie die Transit-Problematik, der Schutz des hei- mischen Wassers vor dem Ausverkauf, ein Gentechnik-Verbot, das AKW Temelin und ein Ausstieg aus der Atomwirtschaft, die Frage der Abschaffung der Benes- Dekrete und Avnoij-Beschlüsse, der Einfluß Österreichs auf Entscheidungen der Or- gane der Europäischen Union und die österreichischen Netto-Zahlungen an die Eu- ropäische Union, sowie die europäischen Fragen, wie eine restriktive Migrations- Problematik, der sofortige Abbruch der Türkei-Beitrittsverhandlungen, und ein Stopp der Schengen-Erweiterung.

Neben vielen inhaltlichen Bedenken sollte auch eine neuerliche Ratifizierung dieses „EU-Reformvertrags" durch die Mitgliedsstaaten im Vordergrund stehen, in der Re- publik Österreich sollte dies zwingend in Form einer Volksabstimmung geschehen.

Denn laut renommierten Verfassungsexperten, wie Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, würden durch ein Inkrafttreten des „EU-Reformvertrags" grundle- gende Bausteine unserer Bundes-Verfassung geändert: So etwa durch das „Verein- fachte Änderungsverfahren" nach Art. 33. Abs. 6 EUV, durch eine Generalermächti- gung zu Mittelbeschaffung nach Art. 269 Abs. 1 VAU, durch die „Flexibilitätsklausel" des Art. 308 Abs. 1 VAU, durch den Vorrang des Unionsrechts aufgrund einer Erklä- rung der Regierungskonferenz und nicht zuletzt durch die De-Facto-Abschaffung der „immerwährenden Neutralität" Österreichs.

 

Auf Grund dieser Tatsachen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, beim Europäischen Rat am 18. und 19. Okto- ber 2007 dem „Vertrag zu Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" sowie damit in Zusam- menhang stehenden Dokumenten ohne Lösung insbesondere folgender Anliegen keine Zustimmung zu erteilen:

-         Endgültige Lösung   im Sinne österreichischer Interessen der Uni-Quoten- Regelung

-         Endgültige Lösung im Sinne österreichischer Interessen des österreichischen Transit-Problems

-         Schutz des heimischen Wassers vor dem Ausverkauf

-         Langfristige Einführung eines Verbots von Gentechnik auf europäischer Ebene

-         Langfristige Erwirkung eines europäischen Ausstiegs aus der Atomwirtschaft

-         Sofortige Abschaffung der Benes-Dekrete in der Republik Tschechien und in der Republik Slowakei, sowie der Avnoij-Beschlüsse in der Republik Slowe- nien

-         Erhaltung des österreichischen Einflusses auf Entscheidungen in Organen der Europäischen Union

-         Reduktion der österreichischen Netto-Zahlungen an die Europäische Union

-         Einführung eines Vetos durch die nationalen Parlamente gegen europäische Entscheidungen

-         Sofortiger Abbruch der Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei

-         Einigung auf eine restriktive europäische Migrationspolitik

-         Sofortiger Stopp der Schengen-Erweiterung.

 

Darüber hinaus wird der Bundeskanzler dazu aufgefordert, sich beim Europäischen Rat am 18. und 19. Oktober 2007 dafür einzusetzen, einen neuerlichen Ratifizie- rungs-Vorgang in den einzelnen Mitgliedsstaaten über die Zustimmung zum „Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft" zu erwirken. In der Republik Österreich soll dies zwingend in Form einer nationalen Volksabstimmung über den Verfas- sungsvertrag geschehen."

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gele- genheit zur mündlichen Begründung zu geben.

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss