416/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Grünewald, Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Anpassung der Studienbeihilfe an die Inflation

 

 

Aus der Studierendensozialerhebung 2006 geht hervor, dass der durchschnittliche monatliche Auszahlungsbetrag an die StudienbeihilfenbezieherInnen seit 2002 von 341 Euro auf 316 Euro gesunken ist. Die Einkommen der Eltern und somit auch die zumutbare Unterhaltsleistung wurden kontinuierlich an die Inflation angepasst, in der Berechnung der Studienbeihilfe wurde darauf aber keine Rücksicht genommen.

Die ausbezahlte Studienbeihilfe verliert daher sowohl durch die Inflation an Wert, und sinkt auch in absoluten Zahlen. Eine Abgeltung der Inflation würde eine durchschnittliche Studienbeihilfe von etwa 370 Euro bedeuten.

 

Studierende stehen damit weiterhin vor finanziellen Nöten. So wird bei der für die Erhebung durchgeführten Befragung etwa angegeben, dass die monatlichen Kosten (z.B. für die Miete) jedes Jahr in beträchtlichem Maße steigen, die Studienbeihilfe aber gleich geblieben ist bzw. steigt die Familienbeihilfe, aber der Gesamtbetrag bleibt dennoch wieder gleich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Studienförderungsgesetzes vorzulegen, die die Anpassung der in diesem Gesetz enthaltenen Beträge an die Inflation nach dem VPI zum Inhalt hat.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.