417/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend zusätzliches Toleranzsemester für StudienbeihilfenempfängerInnen

 

Die Studierenden-Sozialerhebung 2006 zeigt, dass insgesamt rund 42 Prozent aller Studierenden während des gesamten Semesters erwerbstätig sind. Weitere

18 Prozent gehen gelegentlich einer beruflichen Tätigkeit während des Studiums nach. Ein Viertel davon arbeitet zwischen 10 und 35 Stunden pro Woche, rund 11 Prozent sogar Vollzeit.

Die Motive für die Erwerbstätigkeit sind vorwiegend finanzieller Natur. Drei Viertel der Studierenden arbeiten neben dem Studium um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Sammeln von Berufspraxis und das Erhöhen künftiger Arbeitsmarktchancen spielen eine geringere Rolle. Zusammengefasst gibt ein Drittel aller Studierenden an, ohne Erwerbstätigkeit nicht studieren zu können.

Die Erwerbstätigkeit hat nun direkten Einfluss auf das Vorankommen im Studium. Je größer das Ausmaß an Erwerbstätigkeit ist, desto mehr verzögert sich die Studiendauer. So sinkt die fürs Studium zur Verfügung stehende Zeit  bei einer Erwerbstätigkeit von 40 Stunden auf 17 Stunden. Schon bei 15 Arbeitsstunden in der Woche ist der Zeitverlust für das Studium enorm.

Aus diesem Grund ist es gerade für Studierende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen – und das sind häufiger diejenigen aus einkommensschwacher und bildungsferner Schichten, die auf eine staatliche Unterstützung angewiesen sind - besonders schwierig die Kriterien für den Studienbeihilfenbezug zu erfüllen (Absolvierung des Studienabschnitts in Mindestzeit plus ein Toleranzsemester). Studienbedingungen wie beschränkte Plätze für Pflichtlehrveranstaltungen erschweren es Studierenden zusätzlich ein Studium in Mindestzeit zu absolvieren.

Aus diesen Gründen ist eine Verlängerung der Anspruchsdauer der Beihilfen um ein weiteres Toleranzsemester dringend wie notwendig.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Studienförderungsgesetzes vorzulegen, die die Ausweitung des Toleranzsemesters für den Studienbeihilfenbezug auf zwei Toleranzsemester beinhaltet.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.