422/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Abgabe der „Pille danach“ an Schulen

 

In 17 europäischen Ländern kann die „Pille danach“ zurzeit rezeptfrei in Apotheken gekauft werden. Studien belegen, dass die Abtreibungszahlen in diesen Ländern, in denen die Pille danach komplikationslos erworben werden kann, gesunken sind.

Aufgrund der allgemein guten Verträglichkeit des Medikamentes – die „Pille danach“ verursacht keinen Abort, sondern verhindert oder verzögert den Eisprung – empfehlen auch die WHO und der Oberste Sanitätsrat der Republik Österreich mittlerweile die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“.

Entgegen diesen Ansichten der medizinischen Wissenschaft ist die Situation in Österreich nach wie vor höchst unbefriedigend. Speziell in ländlichen Gebieten ist es, gerade an Wochenenden, häufig nicht so einfach, an die „Pille danach“ zu kommen. Zum einen mangelt es an Infrastruktur, zum anderen laufen Jugendliche auf dem Land weitaus häufiger Gefahr, in heiklen, unangenehmen Situationen auf persönliche Bekannte zu treffen, sei es im Wartezimmer des Arztes/der Ärztin oder in der Apotheke. In einer solchen Lage obsiegt dann oft die Scham über medizinische Notwendigkeiten, weshalb es dann zu ungewollten Schwangerschaften kommen kann. Die Freigabe der „Pille danach“ kann ein wirksames Mittel sein, ungewollte Schwangerschaften und auch die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu verringern.

In ländlichen Gebieten wird es darüber hinaus notwendig sein, für eine Erleichterung des Erwerbs der „Pille danach“ zu sorgen. Es erscheint in diesem Zusammenhang sinnvoll, die VertrauenslehrerInnen an Schulen sowie die SchulärztInnen in den Distributionsprozess einzubeziehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, als einen ersten Schritt zur völligen Freigabe der „Pille danach“ die rechtlichen Voraussetzungen zur Abgabe des Medikaments durch VertrauenslehrerInnen und SchulärztInnen an Schulen zu prüfen und im Anschluss daran Maßnahmen einzuleiten, die die Abgabe der „Pille danach“ an Schulen ermöglichen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.