423/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Anhebung der Altersgrenzen für StipendienbezieherInnen

 

Im Sinne des lebenslangen Lernens sollte es jedem/jeder Bürger/in, unabhängig von seiner/ihrer finanziellen Situation und seinem/ihrem Alter frei stehen und möglich sein sich weiter zu bilden. Ziel von politischen Maßnahmen muss es sein, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener, die über ein niedriges Einkommen verfügen sollten deshalb finanziell unterstützt werden. So sollte auch unabhängig von Alter und Einkommen ein Studium begonnen werden können.

Derzeit liegt die Altersgrenze für den Erhalt einer Studienbeihilfe bei maximal 35 Jahren. Über 35jährigen Personen wird daher für Weiterbildungsmaßnahmen keine finanzielle Unterstützung gewährt. Damit wird Personen, die eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben und nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen um sich ein Studium zu finanzieren, die Chance genommen sich im Sinne des lebenslangen Lernens weiter zu bilden.

 

Um allen BürgerInnen die gleichen Bildungs- und Ausbildungschancen zu gewähren, ist es notwendig die Altersgrenze für StipendienbezieherInnen anzuheben. Über das genaue Ausmaß der Anspruchsberechtigung sind politische Verhandlungen aufzunehmen. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Studienförderungsgesetzes vorzulegen, die die Anhebung der Altersgrenze für StipendienbezieherInnen beinhaltet.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.