425/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend elektronische Gesundheitskarte („e-card") mit Lichtbild

Nach einer Untersuchung des Bayerischen Hausärzteverbandes entsteht dem deutschen Gesundheitswesen durch Chipkartenbetrug jährlich ein Minus von einer Milliarde Euro. Missbrauch liegt zum Beispiel vor, wenn Menschen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, die Karte einer anderen Person benutzen. Als Indiz für einen Missbrauch gelten zum Beispiel eine hohe Zahl gleichartiger Arzneimittelverordnungen sowie die Inanspruchnahme von mehr als sieben Ärzten oder drei Hausärzten im Quartal.

Durch Chipkartenbetrug entsteht nach einer Untersuchung des Bayerischen Hausärzteverbandes in der Gesetzlichen Krankenversicherung jährlich bundesweit allein bei den Arzneimittelverordnungen ein Schaden von rund einer Milliarde Euro. Zum Chipkartenbetrug gehören nach Angaben von Dr. Wolfgang Hoppenthaller, dem Vorsitzenden des Bayerischen Hausärzteverbandes, sowohl die unberechtigte als auch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen.

Unberechtigt sei demnach die gemeinsame Nutzung einer Krankenversichertenkarte durch mehrere Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind ("wandernde Chipkarte"). Dazu gehörten auch Gesundheitstouristen etwa aus dem süd- und osteuropäischen Ausland, erläuterte Hoppenthaller vor der Presse in München. Chipkartenmissbrauch liege vor, wenn sich Medikamentenabhängige mit Hilfe der Chipkarte versorgen oder wenn Dritte, die nicht versichert sind, vom Karteninhaber mitversorgt werden.

Vor diesem Hintergrund seien in einer Untersuchung die Arzneimittelverordnungen pro Person in Bayern im 1. Quartal 2001 analysiert worden, berichtete Hoppenthaller. Als Indiz für einen Chipkartenbetrug wurden eine hohe Zahl gleichartiger Arzneimittel- Verordnungen sowie die Inanspruchnahme von mehr als sieben Ärzten oder mehr als drei Hausärzten je Chipkarte und Quartal gewertet. Daraus errechnete sich für Bayern eine Schadensbilanz von jährlich etwa 150 Millionen Euro und hochgerechnet auf das Bundesgebiet von etwa eine Milliarde Euro, berichtete Hoppenthaller.

Nicht verifizierbar sei der Schaden, der durch wandernde Chipkarten entsteht, die nur von wenigen Personen benutzt werden oder bei denen nur wenige Medikamente anfallen. Aus verschiedenen Untersuchungen sei bekannt, daß es in Deutschland schätzungsweise zwei Millionen vagabundierende Chipkarten gibt. Die mit einem Chipkartenbetrug einhergehende mehrfache Inanspruchnahme von Ärzten löse darüber hinaus Honorarumsätze von mehreren hundert Millionen Euro jährlich aus. Nach Auffassung Hoppenthallers sollte die Chipkarte deshalb künftig mit einem Lichtbild ausgestattet werden.

Es ist zu befürchten, dass man in Österreich mit einer ähnlich gelagerten Problematik konfrontiert ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass möglichst mit jeder Neuausstellung z. B. infolge Verlusts oder Diebstahls, jedenfalls aber mit der geplanten Neuausgabe der neuen e-cards ab  2010 auch ein Passfoto zur eindeutigen Identitätsfeststellung implementiert wird und die Fälschungssicherheit gewährleistet ist, um potentiellen Missbrauch schon von vorneherein auszuschließen."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.