431/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und weiterer Abgeordneter

betreffend    Verurteilung    durch     die    österreichische     Bundesregierung    der

Unantastbarkeitserklärung der Benes-Dekrete durch das slowakische Parlament,

sowie die Aufhebung der Benes-Dekrete durch die Slowakei

Sämtliche Parteien des slowakischen Unterhauses, mit Ausnahme der ungarischen Minderheitspartei SMK eine Unantastbarkeitserklärung der Benes-Dekrete verabschiedet.

Diese Dekrete bildeten in der ehemaligen Tschechoslowakei die Grundlage für die Enteignung und Vertreibung der Sudetendeutschen, der Karpartendeutschen und der ungarischen Minderheit. Weiters wurden Verbrechen, die im Zusammenhang mit der Vertreibung und der Enteignung verübt wurden, dadurch straffrei gestellt.

Diese Dekrete sind daher mit der Grundordnung der Europäischen Union, welche sich weltweit für Menschrechte und Demokratie einsetzt, nicht vereinbar. Die ungarischen offiziellen Stellen vom Präsidenten über den Ministerpräsidenten bis zu den Abgeordneten haben über alle Parteigrenzen hinweg die Unantastbarkeitserklärung zurückgewiesen und aufs Schärfste verurteilt.

Der österreichische Nationalrat und die Spitzen der Regierung der Republik Österreich sind ebenfalls aufgerufen diese Unantastbarkeitserklärung zu verurteilen und die Republik Slowakei aufzufordern diese Erklärung, welche der Aussöhnung der Völker in einem geeinten Europa im Wege steht, zurückzunehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, die Unantastbarkeitserklärung der Benes-Dekrete durch das slowakische Parlament zu verurteilen. Desweiteren wird die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheit dazu aufgefordert, einerseits in bilateralen Gesprächen, andererseits auf europäischer Ebene auf die Republik Slowakei einzuwirken, die Benes-Dekrete aufzuheben."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuß vorgeschlagen.