436/A XXIII. GP
Eingebracht am 17.10.2007
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Antrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler
Kollegin und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl.Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2007, wird wie folgt geändert:
1. § 33 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Einkommensteuer beträgt jährlich:
Bei einem Einkommen von |
Einkommensteuer |
Steuersatz |
10.000 Euro und darunter |
0 Euro |
0 % |
35.000 Euro |
8050 Euro |
23 % |
75.000 Euro |
25.125 Euro |
33,5 % |
Für Einkommensteile über 75.000 Euro beträgt der Steuersatz 50 %.
Bei einem Einkommen von mehr als 10.000 Euro ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen:
Einkommen |
Einkommensteuer in Euro |
über 10.000 Euro bis 35.000 Euro |
|
über 35.000 Euro bis 75.000 Euro |
|
über 75.000 Euro |
“ |
2. Nach § 133 wird folgender § 134 eingefügt:
„§ 134. § 33 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2007 tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.“
Trotz der derzeitigen Situation steigender Wachstumsraten und damit verbundener steigender Steuereinnahmen stagniert aufgrund des Rückgangs der Realeinkommen die Kaufkraft der Österreicher.
Diese Tatsache gefährdet den aufstrebenden und leistungsorientierten Mittelstand, der durch die immer weiter aufgehende Einkommens- und Steuerbelastungsschere massiv belastet wird. Dazu kommt, dass gerade die mittleren Einkommensbezieher durch die gegenwärtig vorherrschende inflationäre und bloß exportwachstumsorientierte Wirtschaftssituation eine schleichende Schlechterstellung in Form von realen Einkommenseinbußen erfahren.
Diesen österreichischen Leistungsträgern als Rückgrat der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft und als Garant sozialer und gesellschaftspolitischer Stabilität steht ein Teil des konjunkturellen Aufschwungs zu.
Ein sofortiges Steuersenkungsprogramm ist das Gebot der Stunde, denn die Kaufkraft der Leistungsträger ist nur gering gestiegen, wobei gerade eine Kaufkraftstärkung für eine starke Binnenkonjunktur (welche langfristiges und stabiles Wirtschaftswachstum sichert) und eine effiziente Verteilungsgerechtigkeit ist.
Es besteht die Gefahr, dass es bei Nachlassen der guten Konjunktur unmöglich wird, wirksame Maßnahmen zu setzen.
Die Steuer für das steuerpflichtige Einkommen wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Seit 2005 gilt ein völlig neuer Tarif, der Einkommen bis 10.000 € jährlich jedenfalls steuerfrei stellt. Für höhere Einkommen bestehen drei Tarifstufen.
Einkommen |
Steuersatz je € in der jeweiligen Stufe |
bis 10.000€ |
0,0% |
bis 25.000€ |
23,0% |
bis 51.000€ |
33,5% |
ab 51.000€ |
50,0% |
Lohnsteigerungen könnten beim ersten Hinsehen ausreichen, diesen Kaufkraftverlust auszugleichen. Inflation bewirkt aber, dass im zeitlichen Verlauf real gleich hohe Einkommen nominell den Anschein einer Einkommenserhöhung erwecken. Da das Einkommen einem progressiven Steuertarif unterliegt, kommt es nämlich inflationsbedingt zu einer höheren Steuerbelastung, ohne dass sich die reale Einkommenssituation und die steuerliche Leistungsfähigkeit geändert hätten. Deshalb sind Lohnsteigerungen allein oft nicht ausreichend, um die reale Einkommenssituation zu verbessern.
Eine Entschärfung der so genannten „Kalten Progression“ (seit bald 20 Jahren ist keine Inflationsanpassung der Jahreseinkommensgrenzen bei der Berechnung der Einkommensteuer mehr erfolgt) ist daher dringend notwendig. Deshalb fordert das BZÖ die Senkung der Lohn- und Einkommensteuerbelastung durch Anhebung der Jahreseinkommensgrenzen. Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer durch Anhebung der Jahreseinkommensgrenzen, nach dem BZÖ „Steuern senken. Jetzt!“ - Steuersenkungsprogramm ist die richtige Sofortmaßnahme zur richtigen Zeit. Es wird daher eine Anhebung der Jahreseinkommensgrenzen von 25.000 auf 35.000 € und von 51.000 auf 75.000 € gefordert, sodass sich folgender Einkommenssteuertarif ergibt:
Einkommen |
Steuersatz je € in der jeweiligen Stufe |
bis 10.000€ |
0,0% |
bis 35.000€ |
23,0% |
bis 75.000€ |
33,5% |
ab 75.000€ |
50,0% |
Diese Anhebung der Jahreseinkommensgrenzen zur Berechnung der Einkommensteuer entspricht einer Valorisierung der seit fast 20 Jahren unveränderten Beträge. Die 10.000 € Einkommensgrenzegrenze soll aufgrund ihrer kurzen Geltungsdauer unverändert bleiben. Für die unteren Einkommensbezieher ist eine Ausweitung der Negativsteuer sowie die Absetzbarkeit der Pendlerkosten vorgesehen und bringt hier die notwendigen Entlastungen.
Die Anhebung der Jahreseinkommensgrenzen entlastet rund 4 Mio. österreichische Lohn- und Einkommensteuerzahler (Selbständige, Arbeiter, Angestellte, Pensionisten) mit durchschnittlich 525 € pro Jahr.
Die Finanzierung der Kosten dieser steuerlichen Maßnahme, welche sich auf rund 2,1 Mrd. € belaufen werden, wird durch die überplanmäßigen Steuermehreinnahmen in Höhe von 3 Mrd. € ermöglicht.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung binnen dreier Monate verlangt.
Wien, am 17. Oktober 2007