439/A XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
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Antrag

 

der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler

Kollegin und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl.Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2007, wird wie folgt geändert:

 

 

1. In § 33 Abs 8 wird der Begriff „110 Euro“ durch den Begriff „200 Euro“ ersetzt.

 

 

2. Nach § 133 wird folgender § 134 eingefügt:

 

„§ 134. § 33 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2007 tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.“

 

 

Begründung:

 

Trotz der derzeitigen Situation steigender Wachstumsraten und damit verbundener steigender Steuereinnahmen stagniert aufgrund des Rückgangs der Realeinkommen die Kaufkraft der Österreicher.

 

Diese Tatsache gefährdet den aufstrebenden und leistungsorientierten Mittelstand, der durch die immer weiter aufgehende Einkommens- und Steuerbelastungsschere massiv belastet wird. Dazu kommt, dass gerade die mittleren Einkommensbezieher durch die gegenwärtig vorherrschende inflationäre und bloß exportwachstumsorientierte Wirtschaftssituation eine schleichende Schlechterstellung in Form von realen Einkommenseinbußen erfahren.

 

Diesen österreichischen Leistungsträgern als Rückgrat der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft und als Garant sozialer und gesellschaftspolitischer Stabilität steht ein Teil des konjunkturellen Aufschwungs zu.

 

Ein sofortiges Steuersenkungsprogramm ist das Gebot der Stunde, denn die Kaufkraft der Leistungsträger ist nur gering gestiegen, wobei gerade eine Kaufkraftstärkung für eine starke Binnenkonjunktur (welche langfristiges und stabiles Wirtschaftswachstum sichert) und eine effiziente Verteilungsgerechtigkeit ist.

Es besteht die Gefahr, dass es bei Nachlassen der guten Konjunktur unmöglich wird, wirksame Maßnahmen zu setzen.

 

Soll eine notwendige Steuerentlastung auch den untersten Einkommensbeziehern (unter 1.127 Euro brutto monatlich) zugute kommen, welche aufgrund der Inflationsentwicklung eine Schlechterstellung ihrer Realeinkommen erfahren haben (vgl. Einkommensbericht), ist eine Erhöhung der Negativsteuer unumgänglich.

 

Durch diese Maßnahme erfahren über 2,1 Mio. Österreicher und da vor allem die zahlreichen österreichischen Teilzeitbeschäftigten (89 % aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen) eine deutliche finanzielle Besserstellung.

 

Die Entlastung der unteren Einkommensbezieher und Teilzeitbeschäftigten mittels der Anhebung der Negativsteuer, nach dem BZÖ „Steuern senken. Jetzt!“ -Steuersenkungsprogramm ist die richtige Sofortmaßnahme zur richtigen Zeit.

 

Finanzielle Auswirkungen dieser Gesetzesänderung würden aufgrund der Kompensation der geringeren Einkommensteuererträge in Höhe von 190 Mio. € mit den Steuermehreinnahmen aus den externen Effekten nicht entstehen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung binnen dreier Monate verlangt.

 

 

 

Wien, am 17. Oktober 2007