450/A XXIII. GP
Eingebracht am 07.11.2007
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ANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
In Artikel II wird in § 4 der Abs. 3 ersatzlos gestrichen
Begründung:
Bei der Pflegegeldeinstufung von behinderten Kindern wird derzeit der bei nicht behinderten Kindern übliche Pflege- und Betreuungsaufwand abgezogen.
Dies ist jedoch nicht bedarfsgerecht und führte dazu, dass mehrfachbehinderten Kindern meist nur die Pflegegeldstufe 1 oder 2, höchstens jedoch die Stufe 3 zuerkannt wurde.
Um diese untragbare Situation, die zu vielen Härtefällen führte, zu beenden, ist es notwendig, den Abs. 3 des § 4 des Bundespflegegeldgesetzes zu streichen.
Damit setzt der Bund ein Zeichen dafür, dass auch in den Landespflegegeldgesetzen die analoge Bestimmung zu streichen ist, da die meisten behinderten Kinder Pflegegeld nach den Landespflegegeldgesetzen beziehen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.