454/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.11.2007
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend bessere Vereinbarkeit von Studium und Erwerbstätigkeit

 

Die Studierenden-Sozialerhebung 2006 zeigt auf, dass der Anteil an Studierenden, die zusätzlich zu ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen, weiter gestiegen ist. Die durchschnittliche zeitliche Belastung durch Studium und Erwerbstätigkeit liegt bei 45 Stunden und damit deutlich über der österreichischen Normalarbeitszeit. Die wichtigsten Motive für die Berufstätigkeit während des Studiums sind finanziellen Ursprungs. Dies zeigt sowohl die Studierenden-Sozielerhebung 2006 als auch eine Befragung des Österreichischen Instituts für Berufsbildungsforschung öbif („Vereinbarkeit von Studium und Berufstätigkeit in ausgewählten Universitäts- und Fachhochschul-Studienrichtungen in Wien, 2006). Das Ziel des Studienförderungsgesetzes ein Vollzeitstudium zu ermöglichen wurde daher klar verfehlt.

 

Gleichzeitig ist aus der Studierenden-Sozialerhebung herauszulesen, dass es für jedeN zweiteN berufstätigeN StudentIn schwierig ist, Job und Studium zu vereinbaren. Auch die öbif-Studie zeigt auf, dass die Vereinbarkeit von Arbeits- und Studienzeit für mehr als 50 Prozent der befragten berufstätigen Studierenden schwierig ist. Damit in unmittelbaren Zusammenhang steht auch die Schwierigkeit der Anwesenheitspflicht. Laut öbif-Befragung geben etwa 29 Prozent der Studierenden an, dass die Öffnungszeiten von Instituten, Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen nicht zufriedenstellend sind. Für 26 Prozent sind lange Anfahrtszeiten erschwerend und behindernd. Für 21 Prozent der Uni-Studierenden und 20 Prozent der FH-Studierenden ist es schwierig, an Informationen über kurzfristige Änderungen der Studienorganisation zu kommen. Dass es keine spezielle Betreuung für berufstätige Studierende gibt, ist für 42 Prozent der Uni-Studiereden und für 25 Prozent der FH-Studierenden problematisch. Insbesondere werden die bessere Erreichbarkeit von Lehrenden, die rechtzeitige Bekanntgabe von Prüfungsterminen, Kurse zur Prüfungsvorbereitung, Lernunterlagen zum Selbststudium, Kinderbetreuungsplätze an der FH/Uni, längere Öffnungszeiten der Serviceeinrichtungen, verstärkte Abwicklung administrativer Tätigkeiten über das Internet, verstärkter Einsatz neuer Medien bei der Vermittlung von Lerninhalten sowie Block- und Abendveranstaltungen als wichtige Maßnahmen für die bessere Vereinbarkeit von Studium und Beruf genannt.

 

Um die Rahmenbedingungen für berufstätige Studierende zu verbessern, ist es daher erforderlich Maßnahmen zu setzen, die sowohl die oben genannten Studienbedingungen betreffen, als auch das Studienbeihilfengesetz hinsichtlich der Gewährung eines zusätzlichen Toleranzsemesters für den Studienbeihilfenbezug zu ändern. Maßnahmen für die bessere Vereinbarkeit von Studium und Beruf sind in die Leistungsvereinbarungen zu integrieren, die dafür notwendigen zusätzlichen Ressourcen - wie etwa für die Aufstockung des Universitätspersonals – sind sicher zu stellen. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, Maßnahmen für die bessere Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu setzen. Insbesondere wird der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung ersucht, dem Nationalrat eine Novelle des Studienförderungsgesetzes vorzulegen, die die Gewährung eines zusätzlichen Toleranzsemesters für den Studienbeihilfenbezug beinhaltet. Der Bundesminister wird außerdem ersucht, Maßnahmen für die bessere Vereinbarkeit von Studium und Berufstätigkeit in die Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten und Fachhochschulen zu integrieren und die dafür notwendigen zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.