457/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Graf

und anderer Abgeordneter

betreffend Abschaffung der Zugangsbeschränkungen für österreichische Studierende

2005 wurde das Universitätsgesetz dahingehend geändert, dass die Rektorate der jeweiligen Universitäten in jenen Studien, die von den deutschen bundesweiten Nu- merus-clausus-Studien wie Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin und dem bisherigen deutschen NC-Studium Betriebswirtschaft sowie Kommunikationswissenschaften und Publizistik betroffen sind, den Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung beschränken können.

Durch dieses Gesetz wurden allein im Wintersemester 2006/07 an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck sowie der Veterinärmedizinischen Universität Wien insgesamt 3224 österreichische Maturantinnen und Maturanten am Studium gehindert. Im Vergleich der Jahre 2003/04 bis 2006/07 haben sich die absoluten Zahlen der österreichischen Studierenden im ersten Semester an den vorgenannten Universitäten mindestens halbiert.

Dieses Gesetz soll nunmehr novelliert und verlängert werden. Es war bis 31. Dezember 2007 befristet und soll nun auf weitere zwei Jahre bis 31. Jänner 2010 aus- gedehnt werden. Zusätzlich soll der Minister ermächtigt werden, im Bedarfsfall weitere Fächer für die Anwendung der Beschränkungen festlegen zu können. In einer Ausschussfeststellung wird deutlich gemacht, dass die Festlegung von zusätzlichen Studienzugangsbeschränkungen die Studien Pharmazie und Biologie betrifft.

Wir bedauern, dass Zugangsbeschränkungen offenbar EU-konform sind und scheinbar innerhalb der EU einen akzeptierten Weg darstellen. Die FPÖ ist die einzige Partei, die gegen diese Zugangsbeschränkung die hauptsächlich österreichische Studierwillige vom Studium ausschließt, auftritt. Für uns Freiheitliche ist der freie Hochschulzugang ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Bildungswesens. Die Matura ist als alleinige Voraussetzung für ein Studium völlig ausreichend. Ausnahmen darf es nur für Kunst- oder Sportstudien geben, wo spezifische Voraussetzungen unabdingbar sind.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage, welche die Abschaffung aller Zugangsbeschränkungen für österreichische Studierende zum Inhalt hat, vorzulegen."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.