465/A XXIII. GP
Eingebracht am 08.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der
Abgeordneten Ing. Westenthaler
Kollegin
und Kollegen
gem. Art. 49b B-VG iVm § 26 GOG-NR
auf Durchführung einer Volksbefragung gem. Art. 49b B-VG über den EU-Reformvertrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Gemäß Art. 49b B-VG wird eine Volksbefragung mit nachstehender Fragestellung durchgeführt:
Soll der Bundesverfassungsgesetzgeber dem EU-Reformvertrag seine Zustimmung erteilen?
Mit dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden war es offensichtlich, dass der am 17. und 18. Juni 2004 politisch akkordierte und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa keine Chance auf Inkrafttreten haben würde. Die Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrages hat gezeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik dieser Europäischen Union ist. Die gegenwärtig nicht gerade als rosig zu bezeichnenden Zukunftsaussichten für das Projekt Europa unterstreichen nicht zuletzt Aussagen des ehemaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors, der im Juni 2005 in diesem Zusammenhang den Regierungsverantwortlichen in der Europäischen Union vorwarf, die EU „in die schlimmste Krise ihrer Existenz zu führen, weil sie sich weigern, von den Problemen zu reden, die sie spalten". Weil es „keine gemeinsame Vision der EU" gebe und die Bürger „so beunruhigt" seien, bestehe eine Gefahr für das Bestehen der Union, meinte Delors.
Von einer „Europäischen Vertrauenskrise" sprechen Erich Hochleitner und Manfred Scheich und stellen fest: „Das Nein zum Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden war nicht ein Votum gegen Europa, sondern „ein Votum gegen die Politik der Union, vor allem in Zusammenhang mit den Herausforderungen der
Globalisierung und der Erweiterung der Union" (Arbeitspapier Juni 2006 „Die Aufnahmefähigkeit der EU: Politische und institutionelle Grenzen; S. 15). Aussagen, wie vom deutschen Vizepräsidenten der Kommission Verheugen getätigt, wonach er das Mitspracherecht der Nationalstaaten bei der EU-Gesetzgebung deutlich „einschränken möchte", sind wohl nicht geeignet das Vertrauen der Bevölkerung der Mitgliedstaaten in diese Europäische Union zu stärken (APA 345 / 21. November 2006).
Die Europäische Union ist für viele Bürger kompliziert, undurchschaubar und zu zentralistisch. Die, nicht nur räumliche, Distanz zwischen den Bürgern und dem Entscheidungszentrum ist offenkundig. Mehr Bürgernähe, erhöhte Transparenz, gelebte Subsidiarität sowie Schritte gegen das bestehende Demokratiedefizit sind ein Gebot der Stunde.
Trotz dieses negativen Stimmungsbefundes der europäischen Bevölkerung streut man nun seitens der Europäischen Union seinen Bürgern Sand in die Augen und legt ihnen neuerlich einen sich nur marginal vom ursprünglichen Verfassungsentwurf unterscheidenden EU-Reformvertrag vor. Ein Kommentar einer spanischen Tageszeitung auf den im Juni 2007 beim Europäischen Rat erzielten Kompromiss, wonach „das Übereinkommen (Anm. Reformvertrag) es der EU erlaubt einigermaßen weiter zu wurschteln", stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass dieser Reformvertrag nicht in Ansätzen geeignet ist, die wirklichen Probleme und Defizite der Europäischen Union zu lösen. „Europa ist das Herz verloren gegangen, es sind Rückschritte gemacht worden", ist das wenig ermutigende Resümee des italienischen Ministerpräsidenten Romano Prodi gegenüber der Tageszeitung „La Repubblica".
Offensichtlich und vordergründig die Zielsetzung dieses Werkes: Um in einem neuerlichen Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten allfällige Referenden mit unlieben Ergebnissen hintan zu halten, „haben sich die Regierungen der EU-Staaten auf kosmetische Änderungen der Verfassung geeinigt, um sie leichter verdaubar zu machen - sprich um Referenden zu vermeiden." (Giscard d` Estaing am 17. Juli 2007 / Pressedienst des EP). Zugleich warnt der ehemalige Französische Präsident in diesem Zusammenhang davor, „die Bürgerinnen und Bürger mit einer Mogelpackung für dumm zu verkaufen."
In dieselbe Kerbe schlägt angesichts des vorliegenden Reformvertrages der ehemalige italienische Premierminister Giuliano Amato, wenn er ironisch feststellt: „Wenn bei der Regierungskonferenz auch so ein Dokument herauskommt, kann jeder Regierungschef zu seinem Parlament sagen: Seht her, das ist absolut unlesbar, ein typischer Brüsseler Vertrag, nichts Neues, kein Referendum notwendig." (EU-Observer 16. Juli 2007)
Die europäische Politik begnügt sich also derzeit mit dem Versuch, durch Korrekturen, die bestenfalls den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Mitgliedstaaten darstellen, die eine Krise vor dem Aufkeimen der nächsten zu beenden. Nicht zu unrecht sprach daher die deutsche Ratsvorsitzende Merkel in diesem Zusammenhang „von der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Union überhaupt wieder herzustellen." (APA508/15.05.2007)
Eine ernsthafte Debatte über die Zukunft der EU ist daher dringend notwendig. Dabei steht immer wieder die Option eines „Kerneuropas" in Diskussion, wie unter anderem vom ehemaligen Kommissionspräsidenten Prodi angedacht. Bestätigt wird diese Sicht der Dinge, wenn im II Messaggero nach dem Kompromiss über einen EU-Reformvertrag zu lesen war, dass „eine EU der zwei Geschwindigkeiten unvermeidlich wäre."
Die Weiterentwicklung Europas muss von einem Ausbau von Demokratie und Bürgerrechten geprägt sein. Mehr Gemeinsamkeit in Europa darf niemals weniger Freiheit für seine Bürger bedeuten. Regelungsdichte und Bürokratie sind abzubauen, anstatt sie auf supranationale europäische Ebenen zu verlagern. Im Sinne der Verwirklichung und Umsetzung dieser Ideen ist es erforderlich, den bestehenden Rechtsbestand sowie die Strukturen und Mechanismen der Union auch generell zu überdenken und neue Formen der Integration zu entwickeln. Kosmetische Änderungen können diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Aus diesen Gründen ist die lediglich in eine andere Verpackung - EU-Reformvertrag
- gehüllte Verfassung für Europa nicht zielführend, zumal dieser einerseits nicht geeignet ist, die wirklichen Probleme der europäischen Integration zu lösen und andererseits damit die insbesondere durch die negativen Referenden in den Niederlanden und Frankreich zum Ausdruck gebrachte Ablehnung auf demokratiepolitisch bedenkliche Art und Weise konterkariert wird.
„Ein Referendum über den Vertrag ist notwendig, um der Idee entgegenzutreten,
dass Europa dem Volk durch die Hintertür gewaltsam aufgedrängt wird." sieht der
ehemalige EU-Kommissar Frits Bolkestein im Volkskrant den „Volksgrant" aufkeimen
(21. September 2007)!
Im höchsten Maße unverständlich ist vor diesem Hintergrund, dass sich auch in
Österreich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP weiterhin vehement gegen die
Abhaltung einer Volksabstimmung zum EU-Reformvertrag wehren. Dies ist
insbesondere in Kenntnis der diesbezüglichen Meinungslage in der Bevölkerung
mehr als verwunderlich.
So sprechen sich laut einer jüngsten Umfrage des IMAS-Instituts mehr als Zweidrittel
- nämlich 70 % - der Österreicherinnen und Österreicher für die Durchführung einer Volksabstimmung aus. Gar nur 14 %! teilen die Meinung der Regierungsparteien, wonach das Parlament im Alleingang über den EU-Reformvertrag entscheiden soll. Da somit in Österreich die Abhaltung eines Referendums über den EU-Reformvertrag an den die Meinung der Bevölkerung ignorierenden Regierungsparteien scheitern wird, sehen es die unterzeichneten Abgeordneten als ihre Pflicht, der Bevölkerung zumindest auf dem Wege der Abhaltung einer bundesweiten Volksbefragung die Möglichkeit zu geben, ihrem Willen Ausdruck zu verleihen. „Das Europa, das wir jetzt haben, weiß nicht, was es ist und was es will," bringt Mario Suarez, der ehemalige Staatspräsident Portugals die Lage auf den Punkt.