489/A XXIII. GP

Eingebracht am 04.12.2007
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Antrag

 

der Abgeordneten Anita Fleckl, Maria Rauch-Kallat, Brosz, Ing. Hofer, Bucher

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird

 

 

            Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird

 

            Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz), BGBl.Nr. 288/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 22/2005, wird wie folgt geändert:

 

1.         Dem  § 3 wird folgender Absatz 6 angefügt:

 

„(6)      Wird vom parlamentarischen Mitarbeiter für sein Kind ein Kindergartenplatz im Betriebskindergarten des  Bundes in Anspruch genommen, kann auf Antrag ein Betrag bis zur Höhe jenes Beitrages, den der Bund für Bundesbedienstete aufwendet, vergütet  werden.

 

2.         In  § 15 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„ § 3 Abs. 6 in der Fassung BGBl.Nr. I  XXX/2007 tritt mit  1. März 2008 in Kraft.“

 


 

Begründung

 

Zukünftig soll es auch parlamentarischen Mitarbeitern ermöglicht werden, den in Parlamentsnähe gelegenen Betriebskindergarten des Bundes zu nutzen. Damit parlamentarische Mitarbeiter diesen Kindergarten auch zu denselben Bedingungen wie Bundesbedienstete nutzen können, soll durch die gg. Novelle jener Förderungsbeitrag, den der Bund für Bundesbedienstete leistet, den Abgeordneten zum Nationalrat als Dienstgeber des parlamentarischen Mitarbeiters zusätzlich zu den laufenden Aufwendungen vergütet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss