494/A XXIII. GP

Eingebracht am 05.12.2007
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ANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) wird wie folgt geändert:

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

§ 125 wird folgender Absatz 14 angefügt:
 
(14) Die Universität kann Verwendungsänderungen von Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Universitätspersonals vornehmen, unabhängig davon,
ob es sich um eine neue Tätigkeit oder um eine Neubewertung des
Arbeitsplatzes handelt. Die Bestimmungen des BDG und des GehG zu
Verwendungsänderungen bleiben hievon unberührt. Allfällige durch die
Verwendungsänderung bewirkte Mehrkosten trägt die Universität.

 

 

Begründung:

 

Die bestehende Restriktion hinsichtlich der Beförderungsmöglichkeiten in der Laufbahn von Beamten und Beamtinnen widerspricht dem Gedanken der Autonomie der Universitäten, erschwert eine langfristige Personalentwicklung und hindert die Universitäten am
effizienten Einsatz des vorhandenen Personals.  Diesem Missstand ist im Rahmen einer Gesetzesnovellierung Abhilfe zu schaffen. Beförderungen und Höherbewertungen  von Beamten und Beamtinnen, die die Universität vornehmen möchte und für die sie zu zahlen bereit ist, sollen keine Hindernisse mehr entgegenstehen. 

 

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.