516/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Pauschalierung der Verwaltungsaufwendungen für das Pflegegeld

Im Bericht des Rechnungshofes über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft; Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes (Reihe Bund 2007/12) wird unter 21.2 darauf hingewiesen, dass rd. 4,2 % sämtlicher Zahlungen des Bundes für Pflegegeld an die SVA im Jahr 2005 für den internen Aufwand zu leisten waren und sich die Verwaltungsaufwendungen seit dem Jahr 1994 erheblich gesteigert haben.

Der Rechnungshof bemängelte, dass die SVA die in den Rechnungsvorschriften vorgesehenen Aufzeichnungen jahrelang nicht führte. Zudem blieben der bisher verrechnete Arbeitsaufwand für das Pflegegeld und damit die Angemessenheit der vom Bund zu ersetzenden Verwaltungskosten ungeprüft.

Um derartige Missstände künftig zu vermeiden und im Interesse des Steuerzahlers sparsam mit Ausgaben des Verwaltungsapparates umzugehen, soll es künftig für alle Sozialversicherungsträger eine pauschalierte Abgeltung der Verwaltungsaufwendungen für das Pflegegeld geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit die Verwaltungsaufwendungen für das Pflegegeld den Sozialversicherungsträgern künftig pauschaliert abgegolten werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit uns Soziales vorgeschlagen.