517/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.12.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Pflegegeldleistungen mit Auslandsbezug

Im Bericht des Rechnungshofes über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft; Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes (Reihe Bund 2007/12) wird darauf hingewiesen, dass Überlegungen hinsichtlich gesetzlicher Änderungen betreffend das Ruhen des Pflegegeldes bei ausländischem Wohnsitz angestellt werden sollten, falls keine bessere Administration über die Verbindungsstellen erreicht werden kann. Weiters sei die Prüfung der zweckgemäßen Verwendung des Pflegegeldes im Ausland nur schwer möglich und in Staaten ohne Vertragsbeziehungen zu Österreich mit einem vertretbaren administrativen Aufwand nicht durchführbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit künftig sichergestellt ist, dass das Pflegegeld bei ausländischem Wohnsitz ruht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit uns Soziales vorgeschlagen.