519/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Beschränkung der Dauer des Pflegegeldverfahrens

Im Bericht des Rechnungshofes über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft; Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes (Reihe Bund 2007/12) wird unter 19.1 darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Erledigungsdauer der Erstanträge auf die Gewährung von Pflegegeld im Jahr 2005 78 Tage betrug. Die Verfahrensdauer bei den Erhöhungsanträgen war einige Tage kürzer.

Die Gründe für Verfahrensverzögerungen lagen einerseits in Krankenhaus- und Kuraufenthalten der Antragsteller oder in der Beschreitung des Rechtsweges. Darüber hinaus stellte der RH in Einzelfällen Liegezeiten von Akten, Wartezeiten auf Entscheidungen der Hauptstelle oder Verzögerungen wegen fehlerhafter Eingaben im IT-System fest.

Im Jahr 2005 verstarben insgesamt 1.252 Pflegebedürftige bzw. 10,9 % der Antragsteller vor dem Abschluss des Pflegegeldverfahrens.

In Anbetracht des zum Teil hohen Alters und des schlechten Gesundheitszustandes vieler Antragsteller erachtete der Rechnungshof eine rasche Verfahrensabwicklung als besonders wichtig, und empfahl, die Dauer aller nicht strittigen Verfahren auf unter drei Monate zu verkürzen. Die Forderung des Rechnungshofes nach einer rascheren Verfahrensabwicklung wurde vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz unterstützt.

Ein Altern in Würde setzt außerdem voraus, dass der eigene Pflegegeldantrag noch zu Lebzeiten erledigt wird. Außerdem sind jene Personen, deren Antrag positiv erledigt wird, zumeist tatsächlich auf das Pflegegeld angewiesen. Die Verfahrensdauer soll daher künftig maximal 60 Tage betragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Beschränkung der Dauer des Pflegegeldverfahrens bei nicht strittigen Verfahren auf 60 Tage vorsieht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit uns Soziales vorgeschlagen.