522/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Neubauer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung einer Pflegelehre

Im Bereich der Pflege für alte und kranke Menschen wurde in den vergangenen Monaten viel
diskutiert. Die illegale Pflege floriert jedoch nach wie vor und die Arbeitsbedingungen in den
Pflegeberufen müssen dringend verbessert werden. Ein wesentlicher Grund für die Missstände
liegt in der nach wie vor ausstehenden Ausbildungsoffensive bei den Pflegeberufen. Um die
Pflege legal und unter verbesserten Bedingungen für das Personal abwickeln zu können, muss auch genug Fachpersonal zur Verfügung stehen.

In der Schweiz gibt es bereits seit einigen Jahren einen Pflege-Lehrberuf, der im bewährten
dualen Ausbildungssystem erlernt werden kann. Die Erfahrungsberichte fallen entgegen
anders lautenden Behauptungen äußerst positiv aus.

Eine ähnliche Regelung wie in der Schweiz ist auch in Österreich anzustreben. So könnten
junge Menschen mit Interesse an diesem Beruf eine Ausbildung im Pflegebereich beginnen.
Nach drei Jahren dualer Ausbildung ist der Auszubildende dann Pflegehelfer. Das vierte
Lehrjahr soll der Spezialisierung auf Alten- oder Behindertenarbeit dienen und wird vom
Auszubildenden als Fachsozialarbeiter abgeschlossen.

Bei der Pflegelehre muss besonders darauf geachtet werden, mit welchen Patienten die
Jugendlichen arbeiten dürfen. Daher ist festzulegen, welche Tätigkeiten in welchem Lehrjahr
durchgeführt werden dürfen. Zu Beginn der Pflegelehre soll die theoretische Ausbildung im
Vordergrund stehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine Senkung des Mindestalters für
Pflegeberufe einzusetzen und alle erforderlichen Schritte zu setzen, um die Einführung eines
Lehrberufes im Pflegebereich nach folgenden Kriterien sicherzustellen:
                                

       Nach drei Jahren dualer Ausbildung wird die Lehre als Pflegehelfer abgeschlossen.    

       In einem vierten Lehrjahr kann sich der Pflegehelfer auf Alten- oder Behindertenarbeit
spezialisieren und absolviert die Ausbildung als Fachsozialarbeiter.                        

       Zu Beginn der Lehrzeit soll die theoretische Ausbildung im Vordergrund stehen

■    Es ist ein genauer Plan festzulegen, welche Tätigkeiten in welchem Lehrjahr
durchgeführt werden dürfen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.