525/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 05.12.2007
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Kurzmann
und weiterer Abgeordneter

betreffend die echte Demokratisierung im Schulwesen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Alle Bestimmungen, die Willensbildung in Schulgremien durch Abstimmung
vorsehen, sind dahingehend zu ergänzen, dass die Abstimmung grundsätzlich
ausschließlich in geheimer Form bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der
Abstimmungsberechtigen festzustellen ist. Über die Abstimmung ist ein Protokoll
anzufertigen.

Begründung

Nur durch die Anwesenheit der Hälfte der von geplanten Änderungen betroffenen
Lehrer, Erziehungsberechtigten und Schüler bei Abstimmungen ist einerseits die
demokratische Legitimierung und andererseits der Wille der Mehrheit der
Berechtigten gegeben. Die geheime Abstimmung soll eine unbeeinflusste
Stimmabgabe sicherstellen. Erfahrungen der Vergangenheit mit offenen
Abstimmungen haben gerade im Bereich der Schulgremien gezeigt, dass hier der
Manipulation und Beeinflussung der Abstimmenden breiter Raum gegeben ist.

Die Antragsteller wollen sicherstellen, dass für wichtige und die Zukunft der
jeweiligen Schule und der dort betreuten Kinder für alle Betroffenen eine von
äußeren Einflüssen weitgehend unbelastete Stimmabgabe möglich ist.

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.