525/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 05.12.2007
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Graf, Dr.
Kurzmann
und weiterer Abgeordneter
betreffend die echte Demokratisierung im Schulwesen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Alle
Bestimmungen, die Willensbildung in Schulgremien durch Abstimmung
vorsehen, sind
dahingehend zu ergänzen, dass die Abstimmung grundsätzlich
ausschließlich
in geheimer Form bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der
Abstimmungsberechtigen festzustellen ist. Über die Abstimmung ist ein
Protokoll
anzufertigen.
Begründung
Nur
durch die Anwesenheit der Hälfte der von geplanten Änderungen
betroffenen
Lehrer, Erziehungsberechtigten und Schüler bei Abstimmungen ist einerseits
die
demokratische
Legitimierung und andererseits der Wille der Mehrheit der
Berechtigten
gegeben. Die geheime Abstimmung soll eine unbeeinflusste
Stimmabgabe
sicherstellen. Erfahrungen der Vergangenheit mit offenen
Abstimmungen
haben gerade im Bereich der Schulgremien gezeigt, dass hier der
Manipulation und Beeinflussung der
Abstimmenden breiter Raum gegeben ist.
Die
Antragsteller wollen sicherstellen, dass für wichtige und die Zukunft der
jeweiligen Schule und der dort betreuten Kinder für alle Betroffenen eine
von
äußeren Einflüssen
weitgehend unbelastete Stimmabgabe möglich ist.
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.