537/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.12.2007
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten DI Klement, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter
betreffend konkrete bundesweite Maßnahmen zur Lösung des Kormoranproblems in Österreich
Der Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) hat sich in den beiden letzten Jahrzehnten sowohl in Österreich als auch in zahlreichen Nachbarstaaten stark vermehrt.
Die westeuropäische Population des Kormorans wird derzeit auf rund 600.000 Brutvogelpaare bzw. eine Gesamtzahl von insgesamt etwa 2 Millionen Vögeln geschätzt. Die Zahl des Winterbestandes in Österreich wird für das Jahr 2005 mit 5.500 Exemplaren angegeben. Die in nur zwei Jahrzehnten erfolgte massive Bestandsvermehrung des Kormorans hat gravierende Auswirkungen auf die gesamte Fischfauna, auch der Binnen- und Teichwirtschaft. Bei einer täglichen Fischnahrung von etwa 500g ergibt sich ein durch die Kormorane bedingter jährlicher Verlust an Fischen in Österreich von mehr als 330t. Im Vergleich dazu ist der jährliche Ausfang
durch die Angelfischerei nur ein Bruchteil dessen. Der durch den Kormoranausfraß entstehende jährliche Schaden kann mit rund 3,3 Mio. Euro beziffert werden
Besonders betroffen sind die heimischen Äschen, in vielen Gewässern sind Schädigungen des Äschenbestandes zu befürchten. Entgegen einer verbreiteten Annahme sind die Verluste in naturbelassenen und unverbauten Abschnitten vielfach genau so hoch wie in anthropogen beeinträchtigten Strecken. Die Umsetzung der FFH- Richtlinie (Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie) wird im aquatischen Bereich durch die hohen Kormoranbestände erschwert und das Erreichen der Zielsetzungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie stark gefährdet. Dabei ist neben dem unmittelbaren Fischfraß durch die Vögel auch noch mit erheblichen Sekundärverlusten durch Stress und Verletzungen der gejagten Fische zu rechnen.
Die hohen Kormoranbestände führen zu erheblichen Beeinträchtigungen der fischereilichen Nutzung der Gewässer, die bis hin zum Verlust der wirtschaftlichen Existenz besonders betroffener Betriebe gehen können. Geschädigt werden Berufs- und Angelfischer an natürlichen Gewässern sowie Teichwirte und Fischzüchter an Aquakultur- Anlagen. So kommt es im Bereich der Karpfenteichwirtschaft im 1. und 2. Aufzuchtsjahr durch Kormoranfraß zu Ertragseinbußen von teilweise über 90 Prozent.
Die in verschiedenen Bundesländern getroffenen Maßnahmen zielen in erster Linie auf die Vergrämung ab und reichen nicht aus, um die Kormoranproblematik im Interesse der Erhaltung der Fischbestände und der Ausübung einer verantwortlichen Fischerei grundlegend zu lösen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Maßnahmenkatalog über konkrete bundesweite Maßnahmen zur Lösung des Kormoranproblems in Österreich, der folgende Punkte zu enthalten hat,
1. dem Fischartenschutz den gleichen Stellenwert einzuräumen wie dem Vogelschutz,
2. sowohl die Berufs- als auch die Angelfischerei effektiv vor weiteren erheblichen Schäden durch Kormoranfraß zu bewahren,
3. sich für ein europaweites Kormoran-Management mit dem Ziel einer Bestandsregulierung einzusetzen,
4. an einem europäischen Aktionsplan Kormoran mitzuarbeiten, und für ein Erfolgs-Monitorings sämtlicher Maßnahmen zu sorgen,
5. die wissenschaftlichen Kapazitäten für grundlegende Untersuchungen zur Erhaltung und Förderung der heimischen Fischbestände und zur Unterstützung der Fischerei zu erweitern
zu erstellen. Dem Nationalrat ist darüber zu berichten“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.