552/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 16.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer,
Neubauer, Mag. Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einrichtung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung
Es ist bisher aus verschiedenen Gründen nicht
gelungen, für leistbare Pflege und
Betreuung eine rechtlich makellose und
für die Betroffenen praxistaugliche politische
Lösung zu erzielen. Darüber hinaus sehen sich nun
pflegebedürftige Menschen
durch bürokratische Verpflichtungen im Rahmen der Anmeldung des Personals
überfordert. Die arbeitsrechtliche Komponente der Pflege- und
Betreuungsproblematik ist außerdem umstritten.
Während die Regierung schon in ihrem Programm
eine Bevorzugung der
selbständigen Pflege festgeschrieben
hat, sind Arbeitsrechtsexperten der Meinung,
dass es diese in der Form gar nicht geben kann und warnen trotz des
angekündigten Rückforderungsverzichts vor der Möglichkeit der
zivilrechtlichen
Klage auf Anerkennung als Arbeitnehmer.
Das Problem bei der unselbständigen Pflege
liegt aber darin, dass nach geltender
Rechtslage der Pflegebedürftige zum Arbeitgeber mit allen
dazugehörigen Pflichten
gegenüber sämtlichen Behörden wird. Das beginnt mit den
Meldepflichten bei der
Gebietskrankenkasse, geht über die Pflicht zu Sonderzahlungen,
Abführung von
Sozialversicherungsbeiträgen und die
Mitarbeitervorsorge bis zu den Verpflichtungen
gegenüber dem Finanzamt. Auch ein Urlaubsersatz muss gefunden
werden.
Zahlreiche Pflege- und Betreuungsbedürftige,
die unselbständige Pfleger
beschäftigen, sehen sich nicht in der Lage, all den bestehenden
Verpflichtungen
nachzukommen. Sie bleiben in der
Illegalität und gehen damit ein enormes Risiko
ein.
Eine praxistaugliche Lösung wäre die
Schaffung einer bundesweit aktiven
Trägerorganisation in Form einer Genossenschaft, die für die Pflege-
und
Betreuungsbedürftigen
unselbständige Pfleger und Betreuer beschäftigt und den
Betroffenen auf diesem Weg alle administrativen Leistungen abnimmt.
Der Pflegebedürftige als
Nutzungsberechtigter der Leistungen der Genossenschaft
kann - wenn die
entsprechende Qualifikation vorhanden ist - den Pfleger oder
Betreuer seiner
Wahl bei der Genossenschaft beschäftigen lassen und braucht sich
auch keine Sorgen wegen einer Urlaubsvertretung machen. Er kann versichert
sein,
dass alle
administrativen Schritte pünktlich und richtig gesetzt und von der
Genossenschaft auch die Qualität
der Pflege- und Betreuungsleistungen
sichergestellt werden.
Diese
Bundespflegegenossenschaft für Pflege und Betreuung stellt ihre Leistungen
pflege- und betreuungsbedürftigen
Menschen als Genossenschafter ohne
Gewinnabsicht zur Verfügung.
Die
Bundespflegegenossenschaft für Pflege und Betreuung könnte auch im
Rahmen
der Ausbildung
und der Weiterbildung von Pflege- und Betreuungspersonal aktiv
werden und eng mit dem
Arbeitsmarktservice zusammenarbeiten.
Damit eröffnet sich die
Möglichkeit, die unselbständige Pflege auf ein festes soziales
und rechtliches
Fundament zu stellen und auch für die Anforderung der Zukunft
gerüstet zu
sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung
wird aufgefordert, die rechtlichen, administrativen und
finanziellen Voraussetzungen für die Einrichtung einer
Bundesgenossenschaft für
Pflege und Betreuung zu schaffen, um
unselbständige Pflege und Betreuung für die
Betroffenen zu erleichtern."
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.