556/A XXIII. GP

Eingebracht am 16.01.2008
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ANTRAG

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Gesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Gesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Opferfürsorgegesetz BGBl. Nr. 183/1947, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 169/2006, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 13a Abs. 5 wird der Betrag „62,50 Euro“ durch „125 Euro“ ersetzt.

 

2. In § 13 a Abs.6 wird der Betrag „93,75 Euro“ durch „187,50 Euro“, der Betrag  „726,73 Euro“ durch „1453,46“ ersetzt.

 

3. In § 13a Abs. 7 wird der Betrag „93,75 Euro“ durch „187,50 Euro“ ersetzt.

 

4. In § 14 Abs. 4 wird der Betrag „25,44 Euro“ durch „50,88 Euro“ ersetzt.

 

5. In § 14a Abs. 1 wird der Betrag „436,04 Euro“ durch „872,08 Euro“ ersetzt.

 

6. In § 14 b Abs. 1 und 2 wird jeweils der Betrag „726,73 Euro“ durch „1453,46 Euro“ ersetzt.

 

7. In § 14 c Abs. 2 wird der Betrag „436,04 Euro“ durch „872,08 Euro“ ersetzt.

 

 


Begründung:

 

 

Die im Gesetzesvorschlag ersetzten Beträge sind seit 1964 gültig und wurden seit 43 Jahren nicht erhöht. Eine Anpassung entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex bedeutete eine Erhöhung um mehr als das 4,5-fache. Auch  wenn eine derartige Valorisierung überfällig und wünschenswert ist, so würde sie beträchtliche Ungerechtigkeiten gegenüber jenen Opfern und Opfergruppen      schaffen, die erst in den letzten Jahren entsprechende Leistung in Anspruch nehmen konnten.

 

Der Gesetzesantrag beschränkt sich daher auf die Verdoppelung der Beträge, um      auf diese Weise ein Zeichen zu setzen: Die Republik Österreich ist nicht gleichgültig gegenüber den Opfern des NS-Terrors. Sie stellt sich ihrer Vergangenheit und stellt  fest, dass auch mehr als 60 Jahre nach Ende des NS-Terrors noch nicht alle Opfer   und Opfergruppen als solche erkannt und anerkannt sind.

 

Der vorliegende Gesetzesantrag verursacht nur sehr geringe Kosten, da die Zahl der Menschen, die in Genuss der erhöhten Beträge gelangen können auf Grund der verstrichenen Zeit sehr gering ist. Die Erhöhung der genannten Beträge ist dennoch von erheblicher symbolischer Bedeutung, als auf diese Weise einbekannt wird, dass die jahrzehntelang geübte Praxis der Nichtvalorisierung einen politischen wie       moralischen Fehler darstellt.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.