566/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.01.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung eines gesetzlich verbindlichen Frauenanteils im Vorstand von staatsnahen Betrieben und in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen

 

Aus dem Bericht der Kommission der Europäischen Union zur Gleichstellung von Frau und Mann 2008 geht hervor, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen in Österreich um 1,6 Prozentpunkte von 30,3 auf 28,7 Prozent gesunken ist. Ebenfalls verschlechtert hat sich die Einkommensgerechtigkeit zwischen den Geschlechtern. Im Jahr 2005 verdienten Frauen um 18 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen, ein Jahr später betrug die Einkommensdifferenz bereits 20 Prozent. Im EU-Durchschnitt ist der Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern mit 15 Prozent deutlich niedriger als in Österreich.

 

Bei den börsenotierten und umsatzstärksten Unternehmen in Österreich sind 48 Prozent rein in Männerhand - zwei Jahre zuvor waren es 39 Prozent - geht aus einer Studie des European Women's Management Development International Network (EWMD) hervor. Von den 207 untersuchten Betrieben gibt es keinen einzigen, der ausschließlich Frauen in der Führungsriege aufweist. Lediglich 22 Prozent beschäftigen zumindest eine Frau in einer Spitzenposition. Auch der Anteil der Frauen in leitenden Funktionen (Vorstand, Geschäftsführung, Prokura, Aufsichtsrat) ist von 11 Prozent im Jahr 2004 auf 10 Prozent im Jahr 2006 zurückgegangen. Obwohl die Managementqualität in gemischten Führungsteams weitaus besser ist, sind rein männliche Gremien immer öfter anzutreffen.

 

Der niedrige Frauenanteil in den Vorständen und Aufsichtsräten ist nachteilig für den Wirtschaftsstandort Österreich. Daher ist es notwendig, einzugreifen, um die Grundlagen für eine Gesellschaftsentwicklung zu legen, welche die Kompetenz beider Geschlechter anerkennt und nützt. Die heutige Situation hat zur Folge, dass die Gesellschaft die Ressourcen weiblicher Kompetenz unzureichend einsetzt. Durch gesetzlich verbindliche Frauenquoten in Vorständen und Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen sollen einerseits Gleichstellungsziele rascher erreicht und andererseits eine wirtschaftliche Stärkung des Unternehmens und seiner Wettbewerbskraft erzielt werden.

 

Wie erfolgreich dieser Weg ist, belegen Beispiele aus anderen europäischen Staaten. In den skandinavischen Ländern sind Frauen in den Aufsichtsräten von allen Unternehmen vertreten, in Österreich finden sich weibliche Mitglieder jedoch nur in 50 Prozent der Aufsichtsräte (Quelle: Secon Bi-annual EuropeanPWN BoardWomen Monitor 2006). In Norwegen beträgt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen bereits 38 Prozent, in Österreich waren es gerade einmal 9,5 Prozent im Jahr 2006. Die gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote in Aufsichtsräten in Norwegen liegt bei 40 Prozent und die Nicht-Einhaltung dieser Quote wird seit dem 1. 1. 2008 nach einer dreijährigen Übergangsphase auch sanktioniert und zwar in letzter Konsequenz mit der Auflösung der Aktiengesellschaft. Für die Vorstände staatlicher Betriebe hat Norwegen ebenfalls eine Quotenregelung, mit dem Ziel, einer annähernd gleichen Repräsentation von Frauen und Männern in der Vorstandsebene.

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Regierung wird daher aufgefordert, rasch wirksame Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen, um den Frauenanteil in Führungspositionen langfristig auf mindestens 40 % zu erhöhen. Jedenfalls sollen diese Maßnahmen gesetzliche Bestimmungen enthalten mit denen:

 

a)      eine Quotenregelung für die Zusammensetzung des Vorstands staatlicher bzw. staatsnaher Betriebe

b)      eine Quotenregelung für die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen

 

festgelegt wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.