573/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am
30.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Gemäß § 26 GOG-NR
der
Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und
weiterer Abgeordneter
betreffend Einstellung der Leistungsinformationsblätter
Die
Kosten für die Leistungsinformation (LIVE) betrugen im Jahr 2006
österreichweit
netto und ohne Skonto € 3.187.129,46. Für die Nachbetreuung der
angeschriebenen Versicherten (Hotline) fallen laut Anfragebeantwortung 1701/AB
XXIII. GP noch
weitere Kosten an.
Die Zustellung
der Leistungsinformation kann zwar auf Wunsch der
Versicherten
bei allen Krankenversicherungsträgern abbestellt werden, sie landen aber
dennoch erfahrungsgemäß öfter unbeachtet im Altpapier, als sie
abbestellt
werden. Darüber hinaus gibt es, vor allem seitens der Ärzteschaft,
massive
Bedenken
hinsichtlich der Richtigkeit der in diesen Leistungsinformationsblättern
angegebenen Informationen.
Aus oben
angeführten Gründen und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
und
der Kostenersparnis und auf Grund der Tatsache, dass es grundsätzlich
vorgesehen ist, dass Internetbenutzern, die über eine Bürgerkarte
verfügen, die
Leistungsinformation
auch online zur Verfügung steht,
stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert,
dafür
Sorge zu tragen, dass die Leistungsinformation in der derzeitigen Form aus
Kostengründen wieder eingestellt und nur mehr auf Verlangen bzw. in einer
geeigneten
Form (z. B. auch ohne Bürgerkarte) online zur Verfügung gestellt
wird,
um
der allgemeinen Auskunftspflicht genüge zu tun."
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.