573/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter

betreffend Einstellung der Leistungsinformationsblätter

Die Kosten für die Leistungsinformation (LIVE) betrugen im Jahr 2006
österreichweit netto und ohne Skonto € 3.187.129,46. Für die Nachbetreuung der
angeschriebenen Versicherten (Hotline) fallen laut Anfragebeantwortung 1701/AB
XXIII. GP noch weitere Kosten an.

Die Zustellung der Leistungsinformation kann zwar auf Wunsch der Versicherten
bei allen Krankenversicherungsträgern abbestellt werden, sie landen aber
dennoch erfahrungsgemäß öfter unbeachtet im Altpapier, als sie abbestellt
werden. Darüber hinaus gibt es, vor allem seitens der Ärzteschaft, massive
Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit der in diesen Leistungsinformationsblättern
angegebenen Informationen.

Aus oben angeführten Gründen und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
und der Kostenersparnis und auf Grund der Tatsache, dass es grundsätzlich
vorgesehen ist, dass Internetbenutzern, die über eine Bürgerkarte verfügen, die
Leistungsinformation auch online zur Verfügung steht,

stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, dafür
Sorge zu tragen, dass die Leistungsinformation in der derzeitigen Form aus
Kostengründen wieder eingestellt und nur mehr auf Verlangen bzw. in einer
geeigneten Form (z. B. auch ohne Bürgerkarte) online zur Verfügung gestellt wird,
um der allgemeinen Auskunftspflicht genüge zu tun."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.