576/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 30.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Neubauer
und weiteren Abgeordneten
betreffend Kollaudierung des tschechischen AKW Temelin
Mit dem Melker Protokoll
(Brüsseler Fassung) unterzeichneten Milos Zeman als Vertreter der
Tschechischen Republik und Wolfgang
Schüssel als Vertreter der Republik Österreich einen
völkerrechtlich verbindlichen Vertrag. Da dieser unter Vermittlung der
Europäischen
Kommission zustande gekommen war, wurde das Melker Protokoll auch von
Günter
Verheugen mit unterzeichnet. Im Mittelpunkt steht die Verpflichtung der
Tschechischen
Republik, dass "in jedem Fall die Umsetzung der in Anhang I angeführten
Sicherheitsmaßnahmen (...) die Vorbedingung für den kommerziellen
Betrieb ist" (siehe
Kapitel VI des Melker Protokolls, Brüsseler Fassung).
Außenminister Kavan hat am 12. Dezember 2001 anlässlich der Beitrittskonferenz mit der
Tschechischen Republik auf Ministerebene, bei der das Verhandlungskapitel „Energie" mit
der Tschechischen Republik vorläufig abgeschlossen worden ist, folgende Erklärung
abgegeben:
"....I would like to stress that the Czech Republic found it fit to bring the Conclusions to
the attention of the European Union within the framework of the Accession Conference to
highlight that the Czech Republic considers itself to be bound to implement them. The Czech
Republic will fully honour its commitments under these Conclusions. Austria and the Czech
Republic agreed on the common objective to include the bilateral obligations contained in
these "Conclusions " in a Protocol to the Accession Act. "
Damit bestätigte er die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker-Abkommens.
Am 13. November 2006 hat der tschechischen
Außenminister Alexander Vondra gegenüber
dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft auf dessen
ausdrückliche Nachfrage die endgültige Betriebsgenehmigung
(Kollaudierung) offiziell
bestätigt.
Es gibt bis dato keinerlei
Anzeichen dafür, dass die Tschechische Republik hinreichend an der
Umsetzung der offenen
Sicherheitsmaßnahmen arbeiten würde. Es ist daher davon
auszugehen, dass die Tschechische Republik den völkerrechtlich
verbindlichen Vertrag, wie
es das Melker Protokoll (Brüsseler Fassung) darstellt, bisher nicht
hinreichend erfüllt,
insbesondere nach der Aussage des tschechischen Premiers Mirek Topolanek in der
Ausgabe
Nr. 3 des Nachrichtenmagazins
"profil" vom 14. Jänner 2008, wonach für ihn das Melker
Abkommen völkerrechtlich nicht bindend sei. Darüber hinaus haben die
Vertreter
Tschechiens im Rahmen der interparlamentarischen Temelin-Kommission
mehrfach betont,
dass für sie mit dem Melker-Abkommen kein völkerrechtlich
verbindlicher Vertrag vorliege.
Weiters hat es die Tschechische Republik
vorsorglich unterlassen eine
Unterwerfungserklärung gemäß der Fakultativklausel nach Art. 36
Abs. 2 des Status des
Internationalen Gerichtshofs abzugeben.
Daher besteht für die Republik Österreich nur die
Möglichkeit durch die
freiwillige Unterwerfung der Tschechischen Republik gemäß Art. 36
Abs. 1 eine Klärung, ob ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag
vorliegt, herbeizuführen.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert,
gegenüber der Tschechischen Republik umgehend
festzustellen, dass für Österreich das
Melker Abkommen nach wie vor einen
völkerrechtlich verbindlichen Vertrag darstellt. Aus
dieser Position heraus sind die Tschechische Republik und deren
Repräsentanten
aufzufordern, hinsichtlich dieser
Feststellung in Verhandlungen mit der Republik Österreich
und deren Repräsentanten einzutreten.
Für den Fall, dass es die zuständigen
Vertreter der Bundesregierung in Österreich bis dato
unterlassen haben das Abkommen
gemäß Artikel 102 der Satzungen der Vereinten Nationen
zu registrieren, ist dem umgehend zu entsprechen. Sollte es bei den
Verhandlungen mit
Tschechien bis 31.12.2008 zu keiner Einigung kommen, ist die Tschechische Republik
und
deren Repräsentanten aufzufordern, sich
diesbezüglich dem Internationalen Gerichtshof
(IGH) in Den Haag zu unterwerfen."
Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss