600/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.03.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Vorziehen eines Teils der Pensionserhöhung 2009 zur Abdeckung der durch den außerordentlichen Preisanstieg verursachten Mehrkosten

 

Das im ASVG vorgesehene Verfahren zur Erhöhung der Pensionen orientiert sich an der durchschnittlichen Inflation der Monate August bis Juli des jeweiligen Vor- bzw. vorvergangen Jahres. Der besonders starke Anstieg der Preise, insbesondere der Lebensmittelpreise und Wohnkosten, in den Monaten November und Dezember 2007 sowie Jänner 2008 wird für PensionsbezieherInnen somit nach § 108f ASVG erst im Jahr 2009 ausgeglichen.

 

Dies ist nicht hinnehmbar, weil ein derartiger Einbruch bei der Kaufkraft insbesondere niedriger Pensionen nicht einfach durch vorläufige Verhaltensänderungen kompensiert werden kann: Wer ohnehin gerade die Grundbedürfnisse befriedigen kann, hat keine Möglichkeiten, sich – wenn auch nur vorläufig – weiter einzuschränken.

 

Maßnahmen zur Erhöhung der Kaufkraft von Pensionen sind insbesondere auch deshalb geboten, weil –begünstigt durch das zufällige Zusammenfallen von Pensionserhöhung 2008 und dem besonderen Anstieg der Inflation – bei vielen PensionistInnen der Eindruck entsteht, ihre Nettopensionen würden im Bereich von etwa 1,3% bis 1,8% erhöht (und somit nachhaltig gekürzt), während die Preise im mehr als doppelten Ausmaß gestiegen seien. Es ist den Menschen auch nicht zu verdenken, dass sie eine Pensionsdynamik, die auf zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Erhöhung auf einer bis zu 18 Monate zurückliegende Datenbasis fußt, angesichts der als enorm erlebten Erhöhung der VerbraucherInnenpreise nicht interessiert. Sie spüren die Entwicklung in der Geldbörse.

 

Der vorliegende Antrag schlägt vor, die außerordentlich starke Erhöhung der Preise in den Monaten August 2007 bis Jänner 2008 zur Grundlage einer vorgezogenen, quasi „halben“ Erhöhung der Pensionen für 2009 zu machen, die bereits mit Juli 2008 in Kraft tritt.

 

Dabei ist die Summe der Werte des durchschnittlichen Preisanstiegs der Monate August 2007 bis Jänner 2008 durch fiktive 12 Monate zu teilen. Dies ergibt einen Wert von 1,4%, mit dem die Pensionen bis zur Höhe des in § 634 Abs 12 ASVG festgelegten Betrag von 55% der Höchstbemessungsgrundlage (und darüber hinaus mit einem Fixwert) erhöht werden sollen.

 

Dies stellt weder ein Abgehen von der Systematik der gesetzlich vorgesehenen Pensionserhöhung für das Jahr 2009 noch eine auf Dauer angelegte Mehrbelastung des Pensionssystems, das in die Zukunft mitgeschleppt würde, dar. Der Vorschlag zielt einzig auf ein Vorziehen eines Teils der Pensionserhöhung 2009 auf Juli 2008 ab. Der Ausgleich der Preisentwicklung für die Monate Februar bis Juli erfolgt dann wieder, wie gesetzlich vorgesehen, mit 1. Jänner 2009.

 

Die Umsetzung dieses Vorschlags belastet das Budget EINMALIG mit ca. € 180 Mio. und hat keine unerwünschten Kumulierungseffekte für die Zukunft.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und KonsumentInnenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, spätestens jedoch bis zum 1. April 2008 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem PensionsbezieherInnen die Inflationsentwicklung der Monate August 2007 bis Dezember 2007 in einer, zumindest den Bestimmungen der § 634 Abs. 12 ASVG entsprechenden außertourlichen Erhöhung ab 1. Juli 2008 ausgeglichen wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.