605/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.03.2008
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Haberzettl, Krainer, Mag. Ruth Becher,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend: Steuerreform 2009 und Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung des Preisanstieges sowie ein Ausgleich in der Höhe von 100 Euro für einkommensschwache Haushalte und Personen

 

 

Gegenüber dem Regierungsprogramm von Anfang 2007 haben sich die ökonomischen Rahmenbedingungen massiv verändert: Zum einen sind die Konjunkturaussichten für 2008 und 2009 nicht mehr so gut, wie noch vor einem Jahr, zum anderen hat Österreich in zentralen Bereichen des täglichen Lebens einen massiven Preisanstieg zu verzeichnen.

 

Was die Konjunkturentwicklung betrifft, so war im Regierungsprogramm noch ein Wachstum von 2,3% für 2008 bzw. 2009 erwartet worden. Bereits im Dezember vorigen Jahres mussten die Wirtschaftsforscher ihre Prognosen nach unten revidieren und zwar auf 2,2% für 2008 bzw. 2% für 2009 (Wifo-Prognose Dezember 2007). Die EU-Kommission hat im Februar die Wachstumsaussichten für den Euro-Raum auf 1,8% reduziert. Es ist aufgrund der internationalen Entwicklung und wirtschaftlichen Verflechtungen zu erwarten, dass auch Österreich mit deutlich niedrigeren Wachstumsraten als noch im Dezember angenommen, rechnen muss.

 

Die durchschnittliche Jahresinflationsrate Österreichs ist im Jahr 2007 mit 2,2% zwar noch als moderat zu bezeichnen, allerdings stieg sie zu Jahresende deutlich an und erreichte schließlich im Dezember 2007 mit einer Steigerungsrate von 3,6% bzw. 3,3% im Jänner 2008 ihren Höhepunkt. Jene Bereiche, die für den Großteil der Haushalte ihre Grundversorgung darstellen, waren am meisten vom Preisanstieg gekennzeichnet: Die Preise für Nahrungsmittel, Mieten und Energie sind deutlich stärker angestiegen als andere Komponenten des Verbraucherpreisindex (VPI). So betrug die Jahresinflationsrate 2007 in den Kategorien Wohnen und Energie 4,6%, jene der Lebensmittel 4,1%. Das sind gerade jene Kategorien, die vor allem einkommensschwache Haushalte und PensionistInnen besonders treffen.

 

Beide Entwicklungen machen ein rasches und entschlossenes Handeln der Bundesregierung notwendig. Einerseits müssen Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um die Inflation insgesamt einzudämmen bzw. ihre Auswirkungen für einkommensschwache Haushalte abzufedern, andererseits muss durch eine Steuersenkung vor dem beginnenden Abschwung rechtzeitig konjunkturpolitisch gegengesteuert werden.

 

Daher schlagen die unterzeichnenden Abgeordneten eine Strategie für 2008 und 2009 vor, die ehestmöglich beschlossen und umgesetzt werden muss: Erstens müssen mittelfristig wirksame Maßnahmen zur Eindämmung des Preisanstiegs in zentralen Bereichen wie Wohnen, Energie und Lebensmittel gesetzt werden und eine Einmalzahlung im Ausmaß von 100,- Euro für jene Haushalte erfolgen, die einen großen Teil ihres Einkommens für die Deckung der täglichen Bedürfnisse ausgeben. Zweitens muss eine deutliche Steuersenkung bei den unteren und mittleren Einkommen stattfinden, um die Haushalte nachhaltig zu entlasten und konjunkturpolitisch gegenzusteuern. Zur Vorbereitung dieser Steuerentlastung ist die sofortige Einsetzung einer Steuerreformkommission notwendig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Antrag:

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Finanzminister wird aufgefordert, die im Regierungsprogramm vereinbarte Steuerreform mit einem Entlastungsvolumen von rund 3 Mrd. Euro per 1. Jänner 2009 umzusetzen, insbesondere mit dem Ziel, kleine (unter der Steuerfreigrenze) und mittlere Einkommen (bis ca. 4.000 Euro) zu entlasten. In diesem Zusammenhang ist eine gerechtere Gestaltung des Steuer- und Abgabensystems sowie die Beachtung der Gender-Perspektive anzustreben. Für eine solche Reform ist die sofortige Einsetzung einer Steuerreformkommission notwendig. Die Vorschläge sollen von der Kommission so fristgerecht erstellt werden, dass unter Berücksichtigung einer angemessenen Begutachtungsfrist die Gesetzesänderungen gemeinsam mit dem Bundesfinanzgesetz für 2009 im Parlament behandelt werden und per 1.1.2009 in Kraft treten können. Die Mitglieder der Steuerreformkommission sollen aus der Wissenschaft und von Seiten der Sozialpartner kommen.

 

Desweiteren werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat die notwendigen Gesetzesvorschläge zu übermitteln bzw. die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der untenstehenden Ziele in den ausgewiesenen Bereichen umzusetzen:

 

Soforthilfe für einkommensschwächere Personen:

 

Einmalige Soforthilfe 2008 von 100 Euro für die einkommensschwächsten Haushalte bzw. Personen zur Abgeltung der gestiegenen Lebenshaltungskosten.

 

Im Bereich Lebensmittel:

 

·        Eine sofortige Branchenuntersuchung entlang der Wertschöpfungskette durch die Bundeswettbewerbsbehörde im Hinblick auf wesentliche wettbewerbsrelevante Kennzahlen.

·        Darauf aufbauend Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Behebung wettbewerbsrelevanter Probleme.

·        Veröffentlichung der stärksten Preistreiber im Handel.

·        Maßnahmen, um lieferwilligen Bauern die Steigerung der Liefermengen ohne Preisabschläge und Kosten für den Quotenzukauf zu ermöglichen.

·        Stärkere Kontrollen zur Vermeidung von allfälligen Spekulationsgewinnen bei Agrarprodukten.

·        Ein regelmäßiges, öffentliches Preismonitoring für bestimmte Lebensmittel.

 


Im Bereich Wohnen:

 

·        Reduktion der Provisionsobergrenze bei Wohnungsmietverträge für Mieter von derzeit drei Brutto- auf zwei Netto-Monatsmieten.

·        Umsetzung des Regierungsprogramms hinsichtlich der Mietvertragsgebühren.

·        Begrenzung der Richtwertzuschläge zur Mietzinsbegrenzung auf höchstens 25% des Richtwertes. Im Mietrechtsgesetz ist ein klarer formulierter Katalog für Art und Höhe der Zuschläge und Abschläge zum Richtwert einzuführen. Der völlig überhöhte und sachlich nicht gerechtfertigte Lagezuschlag soll gestrichen werden.

·        Überarbeitung des Betriebskostenverrechnungskatalogs mit dem Ziel der Reduktion der von den Wohnungsmietern zu bezahlenden Betriebskosten. Die Grundsteuer darf nicht im Rahmen der Betriebskosten auf die MieterInnen überwälzt werden.

·        Überprüfung des Aussetzens der Indexerhöhung für 2008 und 2009 bei den Verwaltungskostensätzen sowohl im Mietrecht als auch beim gemeinnützigen Wohnen und Aussetzen der Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale für 2008 und 2009 im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes.

·        Überprüfung der Möglichkeit zur Entwicklung eines neuen Berechnungssystems für die Verwaltungskostenpauschale nach Quadratmetern im gemeinnützigen Wohnungssektor.

·        Der Gesetzesentwurf bzgl. der Begrenzung der Auswirkungen der Inflation im Mietbereich (mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz), soll ehestbaldig verabschiedet werden.

 

 

Im Bereich Energie:

 

·        Branchenuntersuchung im Energiebereich entlang der Wertschöpfungskette, Erstellung eines Maßnahmenkatalogs im Fall von kartellrechtlichen Bedenken.

·        Überprüfung der Strompreisregulierung.

·        Aufhebung der kartellrechtlich bedenklichen Abfüllpauschale bei den Heizölkosten.


·        Ausweitung des Energiepreis-Monitoring (analog zum bestehenden Treibstoffpreismonitoring).

·        Entwicklung von Maßnahmen, um den Anbieterwechsel zu forcieren.

 

Weitere sozial- und wettbewerbspolitische Maßnahmen:

 

·        Sicherstellung der Umsetzung der Mindestsicherung ist per 1. Jänner 2009 durch die Länder, Abwicklung über das AMS.

·        Aussetzen der gesetzlichen Inflationsanpassung bei Bundesgebühren für 2008.

·        Umgehende Umsetzung der im Brief der Bundesarbeiterkammer an den Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde vom 18. Februar 2008 angeführten Maßnahmen zur Beseitigung von allfälligen Wettbewerbsbeschränkungen (Branchenuntersuchungen, Preis-Monitoring etc.).

·        Reduktion der „vorgerichtlichen Mahnspesen“, insbesondere der Gebühren der Inkassobüros. Mahnspesen sollen in einem angemessen Verhältnis zum eingemahnten Betrag stehen.

·        Fortführung des Herabsetzens der verpflichtenden Flächenstilllegung in der Landwirtschaft auf Null auch für die kommenden Jahre nach Maßgabe der Entwicklung der Märkte.

·        Einrichtung einer Standort-Benchmarking-Kommission, die (mit dem Fokus Mitteleuropa) Reformen in kleineren Ländern, in der gesamten EU sowie Best Practise Beispiele weltweit beobachtet und die Reformmaßnahmen in Österreich damit ständig vergleicht“.

 

 

Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen.