614/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Vilimsky, Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

betreffend Senkung des Stromverbrauchs von elektronischen Geräten bei Stand-by

Wie der Verein für Konsumenteninformation ermittelt hat, belegt Österreich in einem unter 19 europäischen Ländern durchgeführten Vergleich des Stand-by-Anteils am gesamten Stromverbrauch nach Deutschland Platz 2. Ganze 2,5 Prozent des Gesamtverbrauchs werden somit ohne effektiven Nutzen verschwendet. Andere Länder benötigen nicht einmal ein Viertel davon, in Norwegen etwa liegt der Stand-by-Anteil bei nur 0,6 Prozent.

Legt man den Fokus hingegen auf die privaten Haushalte, so zeigt eine Studie der Internationalen Energie Agentur für ausgewählte Länder, dass der Stand-by-Betrieb von Geräten durchschnittlich sogar rund 7,5 Prozent des Strom-Haushaltsbudgets verschlingt.

Die österreichische Regulierungsbehörde E-control hat errechnet, dass für die Erzeugung des gesamten Stand-by-Stroms derzeit ein Kraftwerk mit einer Leistung von 150 Megawatt (MW) erforderlich ist. Zum Vergleich: Das Lünerseewerk der Illwerke „schafft" aus Zufluss und Jahrespumpspeicherung im Jahr 170 Megawatt, aus Wälzpumpspeicherung im Jahr 201 Megawatt.

Berechnungen zufolge gehen 0,5 Prozent des Ausstoßes an Kohlendioxid in Österreich auf das Stand-by-Konto. Stand-by bedeutet: höhere Umweltbelastung und höhere Stromkosten - selbst für einen durchschnittlich ausgestatteten Haushalt. Dieser verbraucht mit zwei Personen derzeit rund 4100 Kilowattstunden (kWh) Strom, mit vier Personen 6.200 kWh. Der Durchschnittsverbrauch aller Haushalte liegt bei 4.600 kWh pro Jahr. Der Anteil der Stromkosten, die durch Stand-by erzeugt werden, beläuft sich nach Schätzungen der Vorarlberger Kraftwerke AG auf bis zu durchschnittlich 70 Euro.

Zwischen fünf und zehn Prozent der jährlichen Stromkosten eines Haushalts entfallen auf folgende Geräte: TV-Gerät und Heimkino, Videorecorder und DVD-Player, Hi-Fi-Anlage und Radio, PC und Drucker, Anrufbeantworter, Handy und Schnurlostelefon. Und alle verbrauchen Strom, auch wenn sie scheinbar ausgeschaltet sind.

Im Sinne der Steigerung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes wird es notwendig sein, alle Potentiale zur Senkung des Stromverbrauchs zu nutzen. Dazu gehört zweifelsohne auch die Reduktion des Stand-by-Betriebs bei diversen Stromgeräten, ebenso wie die konsequente Sensibilisierung der Bevölkerung in Sachen Stromverbrauch.

Es gibt eine Reihe unkomplizierter Maßnahmen, die zur Senkung des Stand-by-Anteils am Gesamtstromverbrauch führen können. Diese beginnen bereits bei der Herstellung elektronischer Geräte. So können Geräte etwa mit einer Auto-Off-Funktion ausgestattet werden, wodurch ein Gerät nach einer gewissen Zeit aus dem Stand-by-Betrieb ganz vom Strom geht. Weiters könnten große Einsparungen durch bessere Wärmedämmungen erzielt werden — etwa bei Kaffeemaschinen, die wesentliche Mitverursacher des hohen Stand-by- Anteils am Stromverbrauch sind. Bei vielen Geräten macht der Stand-by-Betrieb funktioniell kaum Sinn (zB Drucker oder Monitore), diese sollten überhaupt mit einem Netztrennungsschalter versehen werden.


Hersteller sollen gesetzlich dazu angehalten werden, in Österreich keine Geräte mehr anzubieten, die im Stand-by-Betrieb mehr als 1 Watt verbrauchen. Zur Reduktion des Stromverbrauchs bei bereits vorhandenen Geräten soll es eine bundesweite Informationskampagne geben, denn vielen Menschen ist der hohe Grad der Energieverschwendung durch den Stand-by-Betrieb gar nicht bewusst.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Senkung des Stand-by- Anteils am Gesamtstromverbrauch in die Wege zu leiten:

       Neue Elektrogeräte dürfen im Stand-by-Betrieb nicht mehr als 1 Watt verbrauchen.

       Elektrogeräte     sind    künftig    mit    einem    Auto-Off-Schalter    oder    einem Netztrennungsschalter auszustatten.

       Durchführung   einer   bundesweites   Informationskampagne   zur   Reduktion   des Stromverbrauchs von Elektrogeräten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.