616/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag Hauser, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen zur finanziellen Sanierung der österreichischen Sozialversicherung

So hoch wie im Jahr 2007 war das Defizit der Krankenkassen noch nie. Alle 19 Kassen haben laut vorläufigem Endergebnis ein Minus von 354,8 Millionen Euro erwirtschaftet, gab der Hauptverband der Sozialversicherungsträger bekannt. Damit haben sich die letzten Prognosen, die bereits einen Rekordabgang prognostiziert haben, bewahrheitet.

Die neun Gebietskrankenkassen verzeichnen mittlerweile alle ein Defizit. 2006 waren immerhin noch Oberösterreich, Salzburg und Tirol im Plus. Den größten Abgang produzierte mit 157,8 Millionen erwartungsgemäß die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), gefolgt von Niederösterreich (82,8 Millionen) und der Steiermark (79,3 Millionen). Obwohl die Krankenkassenbeiträge mit 1. Jänner 2008 um 0,15 Prozent angehoben wurden, wird auch für das Jahr 2008 mit einem Minus von insgesamt 313,6 Millionen Euro gerechnet.

Nachdem die Krankenkassen von Maßnahmen des Gesetzgebers abhängig sind, ist dringendes Handeln gefordert. Derzeit wird nämlich versucht die finanzielle Situation der Gebietskrankenkassen auf dem Rücken der Patienten zu sanieren. Bei der WGKK zum Beispiel werden willkürlich Leistungen gestrichen und man versucht kranken Menschen bürokratische Hürden aufzustellen - beispielsweise durch Kürzungen der physikalischen Medizin.

Die TGKK zahlt dafür Leistungen für die sie gar nicht zuständig ist. Der scheidende TGKK-Obmann Fred Hafner wird in den Medien zitiert:"Für Leistungen wie das Wochengeld und die Versorgung von Arbeitslosen und Asylwerbern sind wir (GKK) eigentlich gar nicht zuständig. Trotzdem zahlt das die Gebietskrankenkasse und nicht der und Bund."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich folgende Maßnahmen zur finanziellen Sanierung der österreichischen Sozialversicherung einzuleiten:

1.            Der österreichischen Sozialversicherung ist der vollständige Vorsteuerersatz abzugelten

2.            Aufwendungen für Leistungen wie das Wochengeld und Krankengeld für Arbeitslose und Asylwerber sind den  Krankenkassen vom  Bund voll zu ersetzen

3.            Sonderleistungen     sollen     ausnahmslos     nur     mehr     österreichischen Staatsbürgern zur Verfügung stehen."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.