630/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 11.03.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Novellierung des ÖPNRV-Gesetzes, insbesondere hinsichtlich der darin vorgesehenen Verkehrsanschlussabgabe

 

 

Das ÖPNRV-Gesetz, das 1999 beschlossen wurde und mit 1.1.2000 in Kraft getreten ist, enthält unter anderem in § 32ff auch eine Ermächtigung Richtung Gemeinden für die Einhebung einer Verkehrsanschluss-/Verkehrserregerabgabe von größeren Verkehrsverursachern.

 

Aufgrund der realpolitisch unpraktikablen Gestaltung ist diese Regelung bis heute wirkungslos geblieben, keine einzige Gemeinde hat letztlich die Ermächtigung genutzt.

 

Eine absehbar wesentlich sinnvollere Lösung über die Ebene der Länder wird angesichts dieses Fehlschlags bereits seit mehreren Jahren debattiert. Die letzte Regierung brachte dazu jedoch nur einen nicht einmal im Regierungskreis abgestimmten, eher zahnlosen Begutachtungsvorschlag zustande, der wenig überraschend zu keinen konkreten Ergebnissen führte.

 

Die aktuelle Regierung hat bisher nicht einmal einen konkreten Vorschlag vorgelegt.

 

Ein Rechnungshofbericht (Steiermark 2007/2) hat erst im Jahr 2007 erneut auf den Bundes-Handlungsbedarf in dieser Sache hingewiesen. Auch ernsthafte Klimaschutzanstrengungen machen eine wirksame Regelung dieses Themas immer dringender.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation

und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldigst einen Vorschlag für eine wirksamere Neuregelung der im ÖPNRV-Gesetz vorgesehenen Verkehrsanschlussabgabe als Beitrag zur dringend nötigen Reform der Nahverkehrsfinanzierung und -Organisation zu unterbreiten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.