633/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 11.03.2008
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher

und Kollegen

betreffend  Männerdiskriminierung  beim Zugang und der Versorgung von Gütern und Dienstleistungen

 

 

Die EU- Richtlinie 2004/113/EG bezweckt „die Schaffung eines Rahmens für die Bekämpfung geschlechterspezifischer Diskriminierung beim Zugang und der Versorgung von Gütern und Dienstleistungen zur Umsetzung des Grundsatzes der Gleichheit von Männern und Frauen in den Mitgliedstaaten “ und ist für Mitgliedsstaaten bis 21.12.2007 in nationales Recht umzusetzen gewesen. In einer Anfragebeantwortung (2910/AB) zum Thema Chancengleichheit (2948/J) verweist Bundesministerin Bures auf eine Novelle des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 2007 und sieht zitierte EU- Richtlinie als umgesetzt. Mit  der Novelle setzt die Regierung „ damit erneut ein deutliches Zeichen, dass Diskriminierungen, in welcher Form auch immer, nicht toleriert werden und gesetzliche Sanktionen nach sich ziehen.“ (Bundesministerin Bures am 19.12.2007, OTS-Meldung) Trotzdem wurde eine Beschwerde wegen Missachtung dieser Richtlinie bei der EU- Kommission eingereicht. Bundesministerin Bures räumt allerdings weiter ein, dass „für das Frühjahr 2008 eine umfangreiche Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geplant ist, welche weitere Aspekte der Antidiskriminierung umsetzen soll.“

 

Aktuellen Anlass dazu bot das Fußball-Ländermatch Österreich gegen Deutschland am 06.02.2008.Der ÖFB bietet Frauen bei Ländermatches der Nationalmannschaft vergünstigte Tickets an. Bei besagtem Match waren „Männertickets“ ( für alle Männer über 19 Jahren) bei gleichem Sitzplatz um 67%-87% teurer, als jene Tickets, die  an Frauen  verkauft  wurden. In  einer  Stellungnahme   (29.01.08, vor dem  Match)  argumentierte  Dr. Hollerer von der  Rechtsabteilung  des ÖFB,  man wolle Fußball auf eine breite Basis in  der Bevölkerung stellen und ist sehr froh, wenn auch Frauen und Kinder die Spiele unserer Mannschaft besuchen.“ Als Stellungnahme befand die Bundesministerin für Gleichstellung Bures  in einer Mail  (30.01.2008 an das Onlinemagazin „Wien-Konkret“) „gut, dass es Frauen erleichtert wird, in die männerdominierte Fußballwelt einzudringen.“  Auch die Sportstadträtin Laska sieht darin eine „Frauenförderungsaktion, um mehr Frauen zum Fußball zu bringen.“ In oben zitierter Anfragebeantwortung schreibt Bundesministerin Bures: „Im Zuge der Euro 2008 werden mädchen- und frauenspezifische Aktivitäten zur Chancengleichheit im Bereich des Sports stattfinden.“ Sollen geschlechterspezifische Ticketpreise als Chancengleichheit verstanden werden?

 

Im Sinne der Gleichstellung hat die verantwortliche Bundesministerin auch das Thema Männerdiskriminierung zu behandeln, was im Zuge der übergewichtigen Behandlung der Frauenförderungsthematik nicht in Vergessenheit geraten darf. Eine derartige Ungerechtigkeit ist, beruhend auf der erwähnten EU-Richtlinie, europarechtswidrig und im Hinblick auf die bevorstehende EM peinlich für Österreich. Ziel sollte eine Gleichstellungspolitik sein, welche Frauendiskriminierung nicht durch Diskriminierung der Männer kompensiert.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlicher Dienst wird aufgefordert, das Bundesgleichbehandlungsgesetz bis 30. Juni 2008 auf Konformität mit der EU-Richtlinie 2004/113/EG zu prüfen, insbesondere was die geschlechterspezifische Diskriminierung beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen betrifft.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.

 

 

    

Wien, 11.03.2008