644/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 13.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Graf, Mag. Hauser
und weiterer Abgeordneter

betreffend Erste Hilfe Ausbildung an Schulen

Erste Hilfe: Weil jede Minute zählt!

Nur 28 % der Österreicher würden „auf jeden Fall“ erste Hilfe leisten, 32 % „eher doch“ (Quelle: Market 2006). In Wirklichkeit sind diese Zahlen - fragt man Rettungssanitäter und Notärzte - jedoch deutlich geringer. Das Rote Kreuz geht von ca. 10 % aus, die auf der Straße stehen bleiben würden, um tatsächlich jemand anderem zu helfen.

In der Realität muss man zumeist einem Angehörigen (die eigenen Eltern oder Kinder) oder Bekannten (Freund, Sport- oder Arbeitskollegen) helfen, denn die meisten Notfälle passieren im familiären und häuslichen Umfeld.

Die Notfälle, bei denen der Rettungsdienst des Roten Kreuzes zum Einsatz kommt sind - anders als man es sich wahrscheinlich erwartet - zu 80 % so genannte interne Notfälle, also Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder auch Schlaganfälle und nur zu 15 % Unfälle.

Das Österreichische Rote Kreuz setzt viele Aktivitäten

Die Aktion „Helfi hilft dir helfen“ hat das Ziel die Schüler, soweit dies in ihren Kräften steht, zu befähigen, bei Unfällen sachgemäße Erste Hilfe zu leisten.

Die Schüler sollen auf einige häufige Unfallgefahren aufmerksam werden und verschiedene Möglichkeiten der Unfallverhütung finden bzw. kennen lernen. Die Schüler sollen durch diesen elementaren Erste-Hilfe-Unterricht ermuntert werden, in weiteren Jahren Kurse in Erster Hilfe zu besuchen.


Die Zielgruppe sind Schüler der Volksschule auf der 3. und 4. Schulstufe und der Allgemeinen Sonderschule auf der 4. und 5. Schulstufe.

Nach der Einführung in den Themenkreis „Erste Hilfe und Unfallverhütung“ (UE 1) werden jeweils eine Art von Verletzung, die entsprechende Erste-Hilfe-Leistung sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung thematisiert. Die acht Typen von Verletzungen (UE 2 bis 9) wurden vor allem nach zwei Gesichtspunkten ausgewählt: erstens danach, ob die ihnen entsprechenden Erste Hilfe -Leistungen von Kindern dieser Altersstufe überhaupt erbracht werden können, und zweitens nach der Häufigkeit ihres Vorkommens. Die wichtige Fähigkeit, telefonisch Hilfe holen zu können (UE 10), soll im Zusammenhang verschiedener Unfallsituationen angeeignet werden.

Das wird in 16 flexiblen Unterrichtseinheiten (UE) zur Ersten Hilfe und Unfallverhütung, verteilt auf die 3. und 4. Schulstufe der Volksschule oder auf die 4. und 5. Schulstufe der Allgemeinen Sonderschule angeboten.

Die Schüler erhalten einen Ausweis für „Frühhelfer“ zur (rechtsunverbindlichen) Bestätigung der Teilnahme am „HELFI-Programm“. Das Jugendrotkreuz bietet innerhalb des Aus- und Fortbildungsprogrammes zum Thema Erste Hilfe sowohl ein altersgerechtes Kursangebot für Schüler als auch ein Ausbildungsangebot für Pädagogen.

Erste-Hilfe-Grundkurs

Der Grundkurs in Erster Hilfe und Unfallverhütung hat zum Ziel, einerseits das bereits Erlernte („Helfi hilft dir helfen“) zu wiederholen und andererseits die Kursteilnehmer mit der Hilfeleistung nach Unfällen oder bei Eintritt plötzlicher Erkrankungen so vertraut zu machen, dass sie selbstständig und eigenverantwortlich Erste Hilfe leisten


können. Die Beschäftigung mit verschiedenen Unfallursachen soll zur Unfallverhütung beitragen.


Das können bereits Personen ab dem 14. Lebensjahr lernen, d.h. Schüler in der 8. Schulstufe sind von den Voraussetzungen durchaus in der Lage, diesen Kurs zu absolvieren.

Für diese Kurse braucht das Rote Kreuz in der Regel 8 Doppelstunden und diese können z. B. einmal wöchentlich abgehalten werden.

Die Kursteilnehmer erhalten auf Grund ihrer Anwesenheit bei den Unterrichtsveranstaltungen (Doppelstunden) mit begleitenden, den gesamten Stoff umfassenden Leistungsfeststellungen eine Kursbestätigung, die vom ÖRK oder ÖJRK ausgestellt wird. Diese Kursbestätigung gilt auch als Nachweis über die erfolgte Unterweisung in die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort entsprechend der Kraftfahrgesetzdurchführungsverordnung 1967, 30. Novelle, § 28b, was sicher für die Schüler eine zusätzliche Motivation darstellen kann.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachfolgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die in den Pflichtschulen eine verpflichtende Ausbildung in Erster Hilfe in der Form vorsieht, dass in den Volksschulen und Allgemeinen Sonderschulen die Aktion „Helfi hilft dir helfen“ gemäß den Vorgaben des Roten Kreuzes in den Regelunterricht aufgenommen und in den Hauptschulen und Unterstufen der AHS in der 8. Schulstufe der Erste-Hilfe- Grundkurs des Roten Kreuz in den Unterricht integriert wird.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.