646/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 13.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend Deutsch als „Schulsprache" an öffentlichen Schulen

Wenn man in Zeitungsschlagzeilen liest, dass an Linzer Hauptschulen 41% der Schüler Ausländer sind, wenn weiter berichtet wird, dass 16% der Volksschüler so schlecht Deutsch können, dass sie dem Unterricht nicht zu folgen vermögen, wenn Lehrer bereits vom der „Ghettoisierung der Schule" sprechen, dann ist dringender Handlungsbedarf für die politisch Verantwortlichen gegeben. Der oberösterreichische Lehrergewerkschafter Paul Kimberger berichtet sogar von Schulen, in denen der Ausländeranteil bei 80% liegt.

Es gibt immer lauter werdende Rufe nach Sanktionsmöglichkeiten für Schüler, die sich nicht in die Gemeinschaft einordnen und die einen geregelten Unterricht in den Klassen oftmals unmöglich machen. Die Ideen reichen von „Time Out" Klassen, in denen besonders undisziplinierte Schüler „geparkt" werden können, bis hin zu Schulverbot und Schulverweis.

Ein Hauptgrund für viele Probleme in der Schule stellt nach Meinung der Antragsteller die mangelnde Verständigungsmöglichkeit der Schüler untereinander und mit den Lehrern dar. Sprechen Schüler aus verschiedenen Sprach- und Kulturkreisen untereinander in verschiedenen, den Lehrern und auch den Schülern aus den jeweils anderen Sprach- und Kulturkreisen nicht verständlichen Sprachen, sind Konflikte vorprogrammiert. Es ist zum Einen die Verständigung untereinander, das Verständnis für kulturelle Unterschiede und Eigenheiten der verschiedenen Gruppen nicht nur nicht gewährleistet, sondern oftmals unmöglich gemacht. Zum Anderen ist an die Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Schulen gar nicht mehr zu denken.

Deutsch ist in Österreich nicht nur Unterrichtssprache und Amtssprache, sondern auch die mit Abstand am meisten verwendete Umgangssprache. Nur durch die Verwendung der deutschen Sprache auch als „Schulsprache" ist die Verständigung der Schüler unterschiedlicher Herkunft untereinander und zwischen Schülern und Lehrern gewährleistet. Dadurch ist auch die notwendige und sinnvolle Übung der deutschen Sprache in Alltagssituationen gegeben. Die Verpflichtung zur Verwendung der deutschen Sprache als „Schulsprache" stellt nach Meinung der Antragsteller auch einen Beitrag zur besseren Integration der Migrantenkinder dar.

Die für die autochthonen Minderheiten geltenden Bestimmungen sollen durch die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht berührt werden.

Die Antragsteller wollen damit sicherstellen, dass speziell in der Schule, wo grundsätzlich die besten Voraussetzungen gegeben sind, die wichtige und für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen entscheidende Kenntnis und Fertigkeit in der Verwendung der deutschen Sprache gefördert wird.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachfolgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierung wird aufgefordert Maßnahmen zu entwickeln, die den Lehrern die Möglichkeit geben, an den öffentlichen Schulen, an denen Deutsch die Unterrichtssprache ist, für die Durchsetzung der deutschen Sprache als „Schulsprache" zu sorgen.

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.