653/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 13.03.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

betreffend fixe Dotierung des Auslandskatastrophenfonds für humanitäre Hilfe mit versprochenen Geldern aus Regierungs-Tsunami-Hilfe

 

 

Die österreichische Bundesregierung hat sich im Jänner 2005 – nachdem die österreichische Bevölkerung schon mehr als 30 Mio. Euro für „Nachbar in Not“ gespendet hatte – bereit erklärt, einen Betrag von 34 Mio. Euro für die Opfer des Tsunami und den Wiederaufbau zur Verfügung zu stellen. Von diesen versprochenen 34 Millionen wurden nur knappe 9 Millionen ausgegeben.  Da der Auslandskatastrophenfonds nicht – wie der Inlandskatastrophenfonds – fix dotiert ist, macht es Sinn, den Auslandskatastrophenfonds mit den versprochenen aber nicht ausgegebenen restlichen 25 Millionen Euro als ersten Schritt fix zu dotieren.

Dieser Betrag sollte der ADA für den Bereich der humanitären Hilfe zur Verfügung gestellt werden.

 

Für eine fixe Dotierung des Auslandskatastrophenfonds sowie die einmalige Zweckwidmung von 25 Millionen Euro für die humanitäre Hilfe ist eine Änderung des Gesetzes nötig. Mit einer fixen Dotierung könnten dann aus diesem Fonds Beträge auch für „kleinere“ Katastrophen zur Verfügung gestellt werden, die nicht oder kaum Medienöffentlichkeit genießen (und wo es daher für Regierungsmitglieder auch keine Möglichkeit gibt, diese Öffentlichkeit für Eigenwerbung zu nutzen), die sich für die Betroffenen aber in ihren Auswirkungen in nichts von „großen“ Katastrophen unterscheiden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten den folgenden

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für europäische und auswärtige Angelegenheiten wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem eine fixe Dotierung des Auslandskatastrophenfonds vorgesehen ist. Weiters ist in dem Gesetzesentwurf eine Erstdotierung mit jenen Mitteln, die  für die  Tsunami-Hilfe  von der  Bundesregierung  versprochen aber nicht ausgegeben wurden, und die Verwendung dieser Mittel für durch die Austrian Development Agency (ADA) abgewickelte humanitäre Hilfe vorzusehen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.