677/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 09.04.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

 

des Abgeordneten Brosz, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

betreffend neuer Erlass zur „Sexualerziehung in den Schulen“ unter besonderer Berücksichtigung von weiblicher und männlicher Homosexualität

 

Der aktuell gültige Erlass zur „Sexualerziehung in den Schulen“  stammt aus dem Jahr 1970 (Rundschreiben Nr. 193/1970), er wurde lediglich 1990 „unverändert wiederverlautbart“ (GZ 36.145/28-I/10/90, Rundschreiben Nr. 216/1990). In diesem Erlass ist die „offene, zeitgemäße und werterfüllte Orientierung an der Bewusstseinsbildung der Schüler und Schülerinnen in Fragen der Sexualität und Partnerschaft“ als Aufgabe der Schule festgeschrieben. Um eben diesem Auftrag gerecht werden zu können bedarf es dringend einer Neuformulierung des gegenständlichen Erlasses.

 

Der Erlass zur „Sexualerziehung in den Schulen“ aus dem Jahr 1970 besteht aus Allgemeinplätzen ohne auf konkrete Punkte einzugehen und bedarf einer deutlichen Konkretisierung. Das Thema Homosexualität wird nicht erwähnt – kein Wunder, wo doch damals Homosexualität – auch die unter Erwachsenen – noch unter Totalverbot stand. Dieses Totalverbot wurde erst 1971 abgeschafft.

 

Gerade das Ignorieren und Tabuisieren von Homosexualität führt zu Unwissenheit und Unsicherheit im Umgang mit der eigenen oder der Sexualität anderer. Vorurteile bleiben unwidersprochen, das Wissen zu diesem Thema basiert auf Gerüchten. Ein vorurteilsfreier und damit werterfüllter weil akzeptierender Umgang mit dem Thema, wissensbasiert und ohne moralische Fingerzeige ist unter diesen Bedingungen nur sehr schwer möglich.

 

Der Erlass zur „Sexualerziehung in den Schulen“ muss sich konkret mit den einschlägigen Themen wie Hetero- und Homosexualität, Selbstbestimmung, Akzeptanz, Partnerschaft und Verhütung befassen und mehr als Plattitüden bieten.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert ehebaldigst einen neuen Erlass zur „Sexualerziehung in den Schulen“ unter besonderer Berücksichtigung der Themen Hetero- und Homosexualität, Selbstbestimmung, Toleranz, Partnerschaft und Verhütung vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.