688/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Gradauer, Zanger und

weiterer Abgeordneter

betreffend Entwicklung eines Masterplanes zum Bürokratieabbau

Die Bundesregierung hat sich am 1. März des letzten Jahres auf das Doppelbudget 2007/2008 geeinigt, in dem als Einsparungspotential durch Nicht-Nachbesetzung von Pensionierungen 90 Mio. Euro eingespart werden. Die Hoffnungen, dass es im Verwaltungsbereich zu grundlegenden Einsparungen kommen wird, wurden mit dem im letzten Jahr verabschiedeten Doppelbudget zerstreut. Es ist auch zu keinen Einsparungen an Gesetzesauflagen für Unternehmer durch die Bundesregierung gekommen.

Laut Regierungsprogramm soll eine Einsparung von 25% der Verwaltungskosten für Unternehmer im Jahr 2010 erzielt werden.

Aus Sicht der FPÖ ist dies eine gute Entwicklung, doch ist das Ziel mit 25% sehr tief gesteckt.

Wie wichtig ein Zurückdrängen der Bürokratie ist, zeigt ein EU-Bericht. Nach Schätzungen des niederländischen Büros für wirtschaftspolitische Analysen würde eine Reduzierung der Verwaltungslasten um 25% das BIP in der EU um 1,6% erhöhen, die EU rechnet mit 1,5%. In Zahlen: Das BIP der EU würde um 150 Milliarden Euro steigen.

In Österreich würde eine BIP Steigerung um 1,8 % erzielt werden. In Zahlen: Das BIP in Österreich würde um 4,6 Milliarden Euro steigen, wenn der Verwaltungsaufwand um 25% verringert wird.

Die Verwaltungskosten in Österreich sind mit 4,6% des BIPs zu beziffern. Hier nehmen wir bei den 20 aufgelisteten Ländern Platz 13 ein, gemeinsam mit 4 anderen Ländern (Spanien, Italien, Portugal und Slowakei). Nur wenige Staaten sind hinter uns.


Der EU-25 Durchschnitt ist mit 3,5% beziffert worden. Auch hier liegt Österreich um fast 1 Prozentpunkt höher, oder anders berechnet um 31,4 Prozent darüber. Vorne sind Finnland, England und Schweden mit jeweils 1,5%.

Daher muss es Ziel sein, die Verwaltungskosten nicht nur auf den EU-Schnitt um 25% zu senken, sondern auf 2,3% des BIP zu halbieren. Viele Länder zeigen, dass dies durchaus möglich ist, 5 Länder sind schon jetzt laut dieser Studie unter diesem Wert.

 

Die FPÖ setzt sich dafür ein, dass im Masterplan zum Bürokratieabbau, nach niederländischem Vorbild, das Ziel der Reduktion der Verwaltungskosten um 50% festgeschrieben wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Masterplan zum Bürokratieabbau nach niederländischem Vorbild, in dem das Ziel der Reduktion der Verwaltungskosten für Betriebe um 50% festgeschrieben wird, vorzulegen.“

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu zuweisen.