689/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Aspöck

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kostentragung der Bergung von Fliegerbomben

Im Salzburger Landtag wurde am 13. Februar 2008 ein dringlicher Antrag der FPÖ, von Abg. Dr. Schnell, Blattl und Essl (Nr 371 der Beilagen) betreffend die Bergung von Fliegerbomben behandelt.

Der Antrag zielt darauf ab, hinsichtlich einer Bergung von Fliegerbombenblindgängern die Frage der Kostenübernahme durch den Bund zu klären. Ende 2006 wurde in der Öffentlichkeit die Bereitschaft des Bundes kolportiert, die vollen Kosten für das Aufsuchen, die Freilegung und die Bergung von Blindgängern zu übernehmen. Davon ist jedoch nun nichts mehr übrig geblieben.

Der Bund hat kürzlich einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der ganz und gar nicht den Intentionen Salzburgs und der Betroffenen entspricht. Anspruch auf Entschädigung bestehe nur im Fall einer positiven Sondierung, also wenn auch tatsächlich ein Blindgänger gefunden wird. Verläuft die Sondierung negativ, so haben die Grundbesitzer die Kosten selbst zu tragen. Falls ein Blindgänger gefunden wird, so übernimmt der Bund nicht die vollen Kosten der Aufsuchung und Freilegung, sondern lediglich 35 % der Aufsuchungs- und Freilegungskosten, jedoch höchstens € 35.000,--.

Im Zuge der Debatte meldeten sich auch Vertreter der SPÖ und ÖVP zu Wort:

Abg. Kosmata (SPÖ) stimmt dem dringlichen FPÖ-Antrag grundsätzlich namens seiner Fraktion zu, weil der derzeitige Entwurf keine Lösung für die Grundeigentümer darstelle. Für Frau KO Abg. Mag. Rogatsch (ÖVP) sei klar, dass alle Kosten vom Bund zu tragen seien.

Der folgende Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne - sohin einstimmig - beschlossen:

1.       Der Landtag lehnt den Begutachtungsentwurf zum „Bundesgesetz über die finanzielle Unterstützung von Personen, die durch Fliegerbombenblindgänger betroffen sind“ sowie die vorgeschlagene Novelle zum Waffengesetz ab und fordert die Bun-desregierung auf, einen Gesetzesentwurf mit dem Inhalt zu erstellen, der eindeutig klarstellt, dass neben der Entschärfung auch das Aufsuchen und die Freilegung von Kriegsmaterial sowie die Tragung der daraus resultierenden Kosten in den aus-schließlichen Aufgabenbereich des Bundes fallen beziehungsweise die damit ver-bundenen Kosten inklusive der Kosten für anderen Personen entstandenen Schäden den jeweiligen Grundstückseigentümern vom Bund ersetzt werden.

2.       Die Landesregierung wird beauftragt, im Begutachtungsverfahren eine entsprechende negative Stellungnahme unter Hinweis auf die Haltung des Salzburger Land-tages abzugeben.

3.       Die Salzburger National- und Bundesräte werden ersucht, im Sinne dieses Beschlusses tätig zu werden. (...)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen neuen Entwurf zum Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die finanzielle Unterstützung von Personen, die durch Fliegerbombenblindgänger betroffen sind erlassen sowie das Waffengesetz 1996 (WaffG) geändert wird, welcher eindeutig klarstellt, dass neben der Entschärfung auch das Aufsuchen und die Freilegung von Kriegsmaterial sowie die Tragung der daraus resultierenden Kosten inklusive der Kosten für die anderen Personen entstandenen Schäden den jeweiligen Grundstückseigentümern vom Bund ersetzt werden beinhaltet, zuzuleiten.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.