696/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.04.2008
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Schalle, Bucher, Dolinschek

Kollegin und Kollegen

betreffend Schaffung einer bundeseinheitlichen Berufsausbildung für Bademeister

Derzeit lässt die österreichische Rechtsordnung Normen betreffend eine einheitliche Berufsausbildung für den Beruf Bademeister vermissen. Das fehlende Anforderungsprofil für einen Beruf, der große Verantwortung und Einsatz erfordert, führt dazu, dass beispielsweise nicht einmal die Fähigkeit des Schwimmens nachgewiesen werden muss. Diese Tatsache führte in der jüngeren Vergangenheit bereits zu dramatischen Vorfällen, in deren Folge sich in Kärnten ein des Schwimmens unkundiger Bademeister wegen unterlassener Hilfeleistung in Folge eines tödlichen Badeunfalls verantworten musste. Seht mehreren Jahren wird nun bereits am Österreichischen Normungsinstitut an einer entsprechenden Richtlinie im Sinne der „Qualitätssicherung" der Ausbildung von Bademeistern. Derzeit schulen die Bundesländer Bademeister nach eigenen Vorstellungen und unterschiedlichen Ausbildungsinhalten.

Im Sinne der Sicherheit der Badegäste aber auch der Bademeister ist dringend eine bundeseinheitliche Regelung mit Standards zu schaffen, die unter anderem eine Ausbildung in den Bereichen Schwimmen, Erste Hilfe, Wasserrettung, Gästebetreuung, Hygiene, Desinfektion und Wasseraufbereitung als unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs sicherstellen.

Auf Initiative des Freiheitlichen Parlamentsklubs wurde in diesem Sinne am 07.02.2008 vom Kärntner Landtag ein Beschluss betreffend die Ausbildung für Bademeister gefasst, in welchem unter anderem durch die Erlassung entsprechender gesetzlicher Bestimmungen ein Berufsbild für den Beruf „Bädersaufsichtsperson" (Bademeister) bzw. die Schaffung einer entsprechenden Berufsausbildung und Fortbildung unter Beachtung o.a. Lehrinhalte gefordert wird.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dringend jene Schritte und Maßnahmen zu setzen, die die Einführung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes für „Bäderaufsichtspersonen" (Bademeister) und damit eine entsprechende einheitliche Berufsausbildung sicherstellen."

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie.