698/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.04.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Beiziehung von GynäkologInnen im schulischen Sexualkunde-Unterricht

 

Obwohl Sexualkunde, Aufklärung und Sexualerziehung seit Jahrzehnten an den Schulen auf verschiedenen Schulstufen, im Biologieunterricht und als Unterrichtsprinzip vermittelt werden, fehlt es den Schülerinnen und Schülern an Wissen über Sexualität, Entwicklung und Verhütung. Auch die SchulärztInnen sind offenbar nicht präsent genug, um Aufklärungsarbeit im erforderlichen Ausmaß zu betreiben.

 

Die Homepage des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bietet den betroffenen LehrerInnen wenig Hilfestellung. Einzig der link zur Homepage www.aufklaerungsunterricht.at verspricht Information, doch stellt sich bei näherer Betrachtung heraus, dass es sich nicht um die gesuchte umfassende  Information, sondern um eine Marketing-Seite der Firma johnson&johnson handelt, welche die Verwendung ihrer Produkte unter anderem mit dem Versand von Probepackungen von Hygieneprodukten bewirbt. Die Seite weist mehrfach ausdrücklich auf die Unterstützung durch das BMUKK hin.

 

Angesichts des gleichbleibend hohen Anteils an (ungewollten) Teenager-Schwangerschaften, des mangelnden Wissens über den eigenen Körper, seine Entwicklung, den weiblichen Zyklus, Gesundheitsgefahren, Verhütung und sexuell übertragbare Krankheiten,  ist eine Einbindung von GynäkologInnen in den Sexualkundeunterricht an den Schulen dringend erforderlich. Diese können kompetent und wertfrei über alle Fragen zur Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft Auskunft geben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministern für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Beiziehung von GynäkologInnen in den Sexualkundeunterricht verpflichtend vorsieht.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.