701/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.04.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erhaltung der biologischen Vielfalt und einer gentechnikfreien Landwirtschaft

 

 

 

 

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich als Vertragsparteien der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1992 zu deren Umsetzung verpflichtet. Zudem haben sie auf dem EU-Gipfel von Göteborg 2001 beschlossen, dem weiteren Verlust an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2010 Einhalt zu gebieten.

 

Die biologische Vielfalt ist für das Leben auf unserer Erde unentbehrlich. Sie sorgt für Luft zum Atmen, für Trinkwasser und Nahrung, liefert wichtige Rohstoffe und ist Vorbild für Innovationen. Sie sichert unsere Lebensqualität und unser Wohlergehen. Gegenwärtig geht die biologische Vielfalt in noch nie da gewesenen Ausmaß verloren. Jeden Tag sterben 150 Arten aus. Wir entwalden unsere Landschaft, überfischen die Meere, industrialisieren die Landwirtschaft, (über)nutzen naturbelassene Flächen und gefährden die Entwicklung der ärmeren Länder durch ungerechten Handel.

 

Der Achte Umweltkontrollbericht zeigt auch in Österreich eine gravierende Abnahme der biologischen Vielfalt:

 

-         Die Nutzungsveränderungen in der Landwirtschaft bewirken eine Segregation in Intensiv- und Extensivgebiete.

-         In Extensivgebieten wird die (Gründlandflächen mit Mager- und Feuchtwiesen, Bergmähder, Streuobstwiesen) wird die Landwirtschaft immer häufiger aufgegeben (rund 5.000 ha Grünlandfläche pro Jahr).

-         Die alpine Biodiversität ist durch den Klimawandel bedroht.

 

Im Mai 2008 findet in Bonn die UN-Konferenz zur Biologischen Vielfalt statt (COP9) statt. Regierungsdelegationen aus aller Welt werden dort über die globale Biodiversität, über die Kontrolle des Saatgutes und die pflanzengenetischen Ressourcen verhandeln. Auf der Tagesordnung der Konferenz steht neben dem Artensterben auch die Kontrolle und Nutzung der so genannten genetischen Ressourcen und des Saatguts sowie der Umgang mit genmanipulierten Agrarkulturen.

 

Parallel dazu wird es ein Treffen von VertreterInnen von Bauern-, Verbraucher-, Umweltschutz-, und Entwicklungsorganisationen, von Gemeinden, indigenen Völkern sowie von regionalen und kommunalen Regierungen von allen Kontinenten dort geben, um über den Erhalt, die regionale Entwicklung und die Verteidigung der biologischen und kulturellen Vielfalt zu diskutieren.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, auf EU-Ebene und anlässlich der UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt im Mai 2008 in Bonn für folgende Ziele einzutreten:

 

1.      das Selbstbestimmungsrecht der Regionen auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Europa

 

2.      Haftung für Schäden der Gentechniklandwirtschaft nach dem Verursacherprinzip

 

3.      Erhaltung eines gentechnikfreien Saatgutes durch Arten- und Lebensraumschutz sowie durch kontinuierliche In situ-Vermehrung des Saat- und Pflanzgutes traditioneller Landsorten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.