717/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.05.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Klement

und weiterer Abgeordneter

betreffend Agentur für den Schutz vor Naturgefahren

Im Regierungsprogramm ist vereinbart, zur verbesserten Effizienz der Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasser- und Lawinenschutzes alle diesbezüglichen Agenden von Bund und Ländern in einer Agentur für den Schutz vor Naturgefahren zu bündeln. Die Länder hegen hier allerdings große Bedenken, nicht zuletzt, weil sie einerseits ihre Kompetenzen in diesem Bereich nicht aufgeben wollen und sie andererseits in ihren Verwaltungen Strukturen geschaffen haben, die Synergien bestmöglich nützen. Deshalb wird eine Agentur auch als nicht zweckmäßig erachtet.

Trotz mehrfacher gegenteiliger Beteuerungen durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird von vielen Seiten nach bzw. im Zuge der Ausgliederung eine Privatisierung des Hochwasser- und Lawinenschutzes befürchtet.

Da eine verstärkte Zentralisierung im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Bundeswasserbauverwaltung aufgrund der funktionierenden Strukturen und einer nicht auszuschließenden Entwicklung in Richtung Privatisierung abzulehnen ist, soll von der Schaffung einer Agentur für den Schutz vor Naturgefahren Abstand genommen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Interessen der Bundesländer zu wahren und von der Schaffung einer Agentur für den Schutz vor Naturgefahren abzusehen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.