756/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klement, Zanger, Haimbuchner und weiterer Abgeordneter

betreffend Beschränkung der Cross Compliance Bestimmungen auf ein Mindestausmaß

Die FPÖ tritt für die Vielfalt und Gleichberechtigung der unterschiedlichen Betriebsformen ein und erteilt unkalkulierbaren Technologien, vor allem der Gentechnik, und der überbordenden EU-Bürokratie eine klare Absage. Sie liefern die bäuerlichen Betriebe dem Gewinnstreben internationaler Großkonzerne, Agrarvermarktungs-konzernen und der Reglementierungswut der EU-Bürokraten aus und verengen den unternehmerischen Entscheidungsspielraum auf den Bauernhöfen.

Das agrarpolitische Leitbild der FPÖ konzentriert sich auf den bäuerlichen Familienbetrieb, der die Basis für eine vielfältige Gesellschaft darstellt. Die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel, die Produktion nachwachsender Rohstoffe und der Schutz und die Pflege der Lebensgrundlagen Boden, Luft und Wasser erfordern eine umfassende Leistungsabgeltung der Gesellschaft für die bäuerlichen Familien. Die Markteinkommen sind daher durch dauerhafte Direktzahlungen zu ergänzen. Die Bauern verstehen sich nicht als Almosenempfänger, sondern erheben den Anspruch, im gesellschaftlichen und sozialen Ausgleich auf der Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes am steigenden Wohlstand der Bevölkerung teilhaben zu können.

Die zunehmenden bürokratischen Fesseln und der steigende administrative Kontrollaufwand, vor allem im Umweltprogramm (Cross Compliance, Überkreuzungsverpflichtung) sind auf ein Mindestausmaß zu beschränken. Vor allem das „Hygiene-Paket" bedeutet einen verstärkten Kontrollaufwand, obwohl immer von Bürokratieabbau die Rede ist. Die Cross Compliance-Vorschriften für alle landwirtschaftlichen Betriebe sind zu vereinfachen.

Cross Compliance ist und wird auch zukünftig ein weiterer Grund dafür sein, dass sich viele Bauern überlegen werden, ihren landwirtschaftlichen Betrieb aufzugeben. So ist in der Studie von Josef Hoppichler    „Was    brachte    der    EU-Beitritt    der    österreichischen

Landwirtschaft?" zu lesen: „Ein Gutteil der ausgeschiedenen Nebenerwerbsbetriebe hat nicht nur aus pessimistischer Zukunftssicht zugesperrt, sondern diese haben sich im Verhältnis zum Umfang der Tätigkeiten auch von den bürokratischen Auflagen wie den Mehrfachanträgen, den notwendigen Erfassungsarbeiten, den Aufzeichnungspflichten sowie den diversen Kontrollen überfordert gefühlt. Nicht nur die budgetären und finanziellen Abhängigkeiten der Bauern von der Agrarverwaltung haben somit enorm zugenommen, sondern auch das öffentliche Kontrollsystem per se hat die Abhängigkeit und Fremdbestimmung der Bauern erheblich erweitert."

Mehr als 3.600 Beschäftigte im Ministerium und bei der AMA sind Beweis dafür, wie sehr unsere heimische Landwirtschaft zu Tode kontrolliert wird und welcher Bürokratie sie unterworfen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alles zu unternehmen, dass die Cross Compliance Bestimmungen und die Bürokratie in der Landwirtschaft auf ein Mindestausmaß reduziert werden. Dem Nationalrat ist darüber Bericht zu erstatten."

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Landwirtschaftsausschuss zu zuweisen.