768/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Ing. Peter Westenthaler

Kollegin und Kollegen

betreffend Einführung eines zinsfreien Studien-Kredit-Modells für österreichische Studierende

Studiengebühren dürfen niemanden von einem Studium abhalten!

In diesem Punkt sind sich alle einig, auch wenn die Debatte pro bzw. contra Studiengebühren sich nun längst überholt hat. Es ist Zeit neue Wege im tertiären Bildungssektor zu gehen, um die österreichischen Studierenden zu unterstützen und somit für mehr Chancengleichheit in der Hochschulbildung zu sorgen.

Studieren muss in Österreich unabhängig vom Geldbeutel der Eltern möglich sein!

Wenn Studieren nur eine Frage der Befähigung und nicht des elterlichen Geldbeutels sein soll, muss gewährleistet sein, dass sowohl die Aufnahme eines Studiums als auch die Wahl des Studienortes und des Studiengangs unabhängig von finanziellen Möglichkeiten durchführbar ist. Ob jemand studiert, was und wo er studiert, darf nur eine Frage der intellektuellen Leistungsfähigkeit und Willigkeit sein, nicht der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten oder der individuellen Risikobereitschaft. Studienbeiträge und die Kosten des Lebensunterhalts sind die zwei notwendigen, aber - systematisch betrachtet - unterschiedlichen finanziellen Komponenten, um ein Studium zu ermöglichen. Beides zusammen fällt beim Studierenden als finanzielle Belastung an und darf nicht zu einem unübersehbaren Schuldenberg führen oder ein Studium verhindern.

Es muss daher garantiert werden, dass für jeden, der dies in Anspruch nehmen will, die Kosten eines Studiums nachträglich aus dem angestrebten Einkommen finanziert werden können.

Die beste Lösung im Sinne unserer Studierenden ist die Einführung eines zinsfreien Studien-Kredit-Modells,   das   von   jedem   in   Anspruch   genommen   werden   kann   und   folgende Voraussetzungen erfüllt:

         österreichische Studierende, die als ordentliche Studierende zum Studium zugelassen sind bzw.   dieses   fortsetzen   oder   als   außerordentliche   Studierende   mit   Bescheid   zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind;

         das Studium, für das das zinsfreie Kredit-Modell in Anspruch genommen wird, muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen worden sein;

         es   darf noch  kein  Studium  abgeschlossen  sein   -  Ausnahmen  bestehen  für  ein Doktoratsstudium im Anschluss an ein Diplom- oder Magisterstudium oder einen Fachhochschulstudiengang     sowie     für     ein     Magisterstudium,     das     an     ein Bakkalaureatsstudium anschließt;

         ein Mindeststudienerfolg muss nachgewiesen werden: der erste Abschnitt muss innerhalb der Mindeststudienzeit zuzüglich eine Semester absolviert werden; für den zweiten und dritten Abschnitt darf die Mindestzeit um jeweils höchstens 2 Semester überschritten werden.

Der zinsfreie Kredit ist erst ab einem entsprechenden Jahreseinkommen, der die Bedürfnisse der jungen Absolventen berücksichtigt, sukzessive zurückzuzahlen.

 

 

Aus oben genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ersucht, dem Nationalrat in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen bis 15. Oktober 2008 einen EU-rechtskonformen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der im Sinne der österreichischen Studierenden die Einführung eines zinsfreien Studien-Kredit-Modells vorsieht, wobei die Rückzahlung erst ab einem entsprechenden Jahreseinkommen der Absolventen erfolgen soll.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss verlangt.