768/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am
08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Ing. Peter Westenthaler
Kollegin und Kollegen
betreffend Einführung eines zinsfreien Studien-Kredit-Modells für österreichische Studierende
Studiengebühren dürfen niemanden von einem Studium abhalten!
In diesem Punkt sind sich alle einig, auch wenn die Debatte pro bzw. contra Studiengebühren sich nun längst überholt hat. Es ist Zeit neue Wege im tertiären Bildungssektor zu gehen, um die österreichischen Studierenden zu unterstützen und somit für mehr Chancengleichheit in der Hochschulbildung zu sorgen.
Studieren muss in Österreich unabhängig vom Geldbeutel der Eltern möglich sein!
Wenn Studieren nur eine Frage der Befähigung und nicht des elterlichen Geldbeutels sein soll, muss gewährleistet sein, dass sowohl die Aufnahme eines Studiums als auch die Wahl des Studienortes und des Studiengangs unabhängig von finanziellen Möglichkeiten durchführbar ist. Ob jemand studiert, was und wo er studiert, darf nur eine Frage der intellektuellen Leistungsfähigkeit und Willigkeit sein, nicht der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten oder der individuellen Risikobereitschaft. Studienbeiträge und die Kosten des Lebensunterhalts sind die zwei notwendigen, aber - systematisch betrachtet - unterschiedlichen finanziellen Komponenten, um ein Studium zu ermöglichen. Beides zusammen fällt beim Studierenden als finanzielle Belastung an und darf nicht zu einem unübersehbaren Schuldenberg führen oder ein Studium verhindern.
Es muss daher garantiert werden, dass für jeden, der dies in Anspruch nehmen will, die Kosten eines Studiums nachträglich aus dem angestrebten Einkommen finanziert werden können.
Die beste Lösung im Sinne unserer Studierenden ist die Einführung eines zinsfreien Studien-Kredit-Modells, das von jedem in Anspruch genommen werden kann und folgende Voraussetzungen erfüllt:
• österreichische Studierende, die als ordentliche Studierende zum Studium zugelassen sind bzw. dieses fortsetzen oder als außerordentliche Studierende mit Bescheid zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind;
• das Studium, für das das zinsfreie Kredit-Modell in Anspruch genommen wird, muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen worden sein;
• es darf noch kein Studium abgeschlossen sein - Ausnahmen bestehen für ein Doktoratsstudium im Anschluss an ein Diplom- oder Magisterstudium oder einen Fachhochschulstudiengang sowie für ein Magisterstudium, das an ein Bakkalaureatsstudium anschließt;
• ein Mindeststudienerfolg muss nachgewiesen werden: der erste Abschnitt muss innerhalb der Mindeststudienzeit zuzüglich eine Semester absolviert werden; für den zweiten und dritten Abschnitt darf die Mindestzeit um jeweils höchstens 2 Semester überschritten werden.
Der zinsfreie Kredit ist erst ab einem entsprechenden Jahreseinkommen, der die Bedürfnisse der jungen Absolventen berücksichtigt, sukzessive zurückzuzahlen.
Aus oben genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ersucht, dem Nationalrat in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen bis 15. Oktober 2008 einen EU-rechtskonformen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der im Sinne der österreichischen Studierenden die Einführung eines zinsfreien Studien-Kredit-Modells vorsieht, wobei die Rückzahlung erst ab einem entsprechenden Jahreseinkommen der Absolventen erfolgen soll.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss verlangt.